Stadt Zürich

    Zürcher Staatsanwaltschaft klagt Wirtschaftsjournalist Hässig an

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Wirtschaftsjournalisten Lukas Hässig erhoben, der mit einer Artikelserie den Fall Pierin Vincenz ins Rollen gebracht hatte. Das geforderte Strafmass gibt die Staatsanwaltschaft erst beim Prozess bekannt.

    inside paradeplatz
    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Wirtschaftsjournalisten Lukas Hässig erhoben, der mit einer Artikelserie den Fall Pierin Vincenz ins Rollen gebracht hatte. - keystone

    Dass er vor Gericht muss, gab Hässig am Donnerstag selber in einem Artikel auf Inside Paradeplatz bekannt. Der Termin steht noch nicht fest. Der Wirtschaftsjournalist zog bis vor Bundesgericht, um den Gerichtsprozess zu verhindern, allerdings ohne Erfolg.

    Auch die Staatsanwaltschaft wollte eigentlich keine Anklage erheben. Sie hatte das Verfahren gegen Hässig im Dezember 2025 eingestellt. Beat Stocker, der Kompagnon des früheren Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz, erhob jedoch Einsprache dagegen und gewann.

    Stocker zeigte Hässig an, weil dieser in der Berichterstattung rund um die mutmasslichen Verfehlungen von Pierin Vincenz seine Privatsphäre verletzt sah. Im Juni 2025 gab es in Hässigs Büro und in seinem Zuhause deshalb eine Hausdurchsuchung.

    Der Monsterprozess vor dem Zürcher Obergericht gegen Vincenz, Stocker und weitere Beschuldigte ist nach wie vor hängig. Das Urteil wird erst am 11. Januar 2027 eröffnet. Vincenz und Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden.

    Bei Aduno war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig. Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben. Zudem sollen sie private Auslagen wie Besuche in Cabarets und Stripclubs als Spesen abgerechnet haben.

    Das Bezirksgericht Zürich hatte die beiden in erster Instanz zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Vincenz erhielt drei Jahre und neun Monate, Stocker gar vier Jahre.

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    Kommentare

    User #2627 (nicht angemeldet)

    In jeder Verfassung dieser Welt steht drin dass Bürger verpflichtet ist wenn Kenntnis von Wiederrechtlichen hat dies Melden zu müssen--- Trotzdem muss man in angeblich fortschrittlich Demokratischen Ländern in so Situationen noch von Staats Vasalen im Auftrag der Elite aufs massivste gängeln lassen--- Und das ist standart kein Einzelfall wen man Wahrheit ans Licht bringen will--- Trotzdem will von Links bis Rechts niemand die einhaltnung der vorhandenen Gesetze--- Schlaft weiter und glaubt Links bis Rechts alles---

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