Stadt Zürich soll modernere Verfassung erhalten

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Zürich,

Die Stadt Zürich soll eine zeitgemässe Verfassung erhalten. Der Stadtrat hat nun einen entsprechenden einen Entwurf.

stadt zürich Michel Müller
Michel Müller wurde für dritte Amtszeit als Kirchenratspräsident bestätigt (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadt Zürich soll eine modernere Verfassung erhalten.
  • Der Stadtrat hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet.

Die Stadt Zürich soll eine zeitgemässe Verfassung erhalten. Der Stadtrat hat einen entsprechenden Entwurf verabschiedet. Diesen muss noch der Gemeinderat behandeln. Danach gibt es eine Volksabstimmung.

Am 1. Januar 2018 wurde das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft gesetzt. Dieses erfordert bis Ende 2021 die Anpassung verschiedener städtischer Erlasse und besonders der Gemeindeordnung, der Verfassung der Stadt Zürich.

Die geltende Gemeindeordnung ist seit dem 1. Januar 1971 in Kraft. Seither wurde sie über fünfzig Mal revidiert, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Grundsätzlich habe sich die Gemeindeordnung bewährt, sie weise aber zahlreiche altersbedingte Mängel auf, heisst es weiter.

Gesamtrevision beinhaltet mehrere Aktualisierungen

Gegenstandslose Normen der alten Gemeindeordnung werden mit der vorliegenden Gesamtrevision aufgehoben und veraltete Bestimmungen zeitgemässer formuliert. Auf substanzielle inhaltliche Neuerungen wird wegen des beschränkten Zeitrahmens für die Durchführung der Revision hingegen weitgehend verzichtet. Grössere inhaltliche und umstrittene Änderungen sollen aufgrund von separaten Teilrevisionen und ohne Zeitdruck diskutiert werden.

Eine der wenigen inhaltlichen Aktualisierung betrifft etwa den vom Gemeinderat geforderten Ausbau der Kinder- und Jugendpartizipation. Der vorgeschlagene Jugendvorstoss ermöglicht es einer Versammlung beim Gemeinderat unkompliziert einen Prüfauftrag (Postulat) für eine Massnahme einzureichen. Dies gilt für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren.

Bei einer weiteren Aktualisierung geht es um die Kompetenzgrenze insbesondere von Gemeinderat und Stadtrat für jährlich wiederkehrende Ausgaben. Die Limiten sollen auf zwei Millionen Franken für den Gemeinderat angehoben werden. Für den Stadtrat ist eine Erhöhung von 200'000 Franken vorgesehen. Dies empfahl die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.

Eine dritte Aktualisierung betrifft die Wahl der Betreibungsbeamtinnen und -beamten (Stadtamtsleute). Diese sind heute viel stärker als früher in die städtische Verwaltung integriert. Dem Stadtrat ist zudem die organisatorische und personelle Aufsicht übertragen. Zur Stärkung dieser Aufsichtsfunktion soll neu auch die Ernennung durch den Stadtrat erfolgen.

Ziel des Stadtrats sei es, dass die Stadt Zürich als modernes Gemeinwesen künftig auch wieder über eine moderne Gemeindeordnung verfügt.

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