Stadt Zug darf Erweiterung des Schulhauses Loreto starten
Die Stadt Zug kann zweieinhalb Jahre nach dem Volksentscheid das Oberstufenschulhaus Loreto erweitern. Das Bundesgericht hat die Arbeiten genehmigt.

Die Stadt Zug kann zweieinhalb Jahre nach dem Volksentscheid das Oberstufenschulhaus Loreto erweitern. Das Bundesgericht habe für die Arbeiten den Weg freigemacht, teilte die Stadt am Mittwoch mit.
Die Stimmbevölkerung hatte das Projekt Ende 2021 gutgeheissen. Die Baubewilligung, welche die Stadt Zug am 5. Juli 2022 erteilte, wurde von einer Einzelperson mit einer Beschwerde bekämpft.
Kampf gegen Lärmbelastung
Nach Angaben der Stadt Zug machte die Beschwerdeführerin übermässige Lärmemissionen durch die Bauarbeiten und den Schulbetrieb geltend. Im Kanton Zug wurde die Beschwerde vom Regierungsrat und vom Verwaltungsgericht abgelehnt.
Das Bundesgericht habe nun einem Gesuch der Beschwerdeführerin um aufschiebende Wirkung der Beschwerde ebenfalls nicht stattgegeben, teilte die Stadt Zug mit.
Es habe dies mit dem hohen Interesse der Öffentlichkeit, dass der zusätzliche Schulraum realisiert werde, begründet. Die Stadt Zug will nun mit den Bauarbeiten, die rund zwei Jahre dauern dürften, spätestens Ende Jahr beginnen.
Mit der Erweiterung soll die Kapazität des Schulhauses Loreto von heute 26 Klassen auf 32 Klassen erhöht werden.