Staatsanwaltschaft fordert Freisprüche im Melser Rollstuhlprozess
Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Kreisgericht Mels Freisprüche für alle Angeklagten im Zusammenhang mit dem Rollstuhlunfall auf einem Wanderweg beantragt. Der Anwalt der Privatklägerin forderte hingegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob sieben damals verantwortliche Personen der Gemeinde Bad Ragaz, der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus eine Verantwortung für den Unfall tragen. Die Staatsanwältin führte aus, es könne kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden.
Anders der Anwalt der verunfallten Privatklägerin. Er fordert sieben Schuldsprüche wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Der Weg sei im Internet als rollstuhlgängig beworben worden, dafür aber nicht genügend ausgebaut gewesen.
Bei dem Unfall auf dem sogenannten Heidipfad wurde eine Frau schwer verletzt. Als der Rollstuhl ihres Begleiters ins Schlittern geriet, stürzten beide eine Böschung hinunter. Die Frau wurde unter dem Rollstuhl eingeklemmt und erlitt eine Querschnittlähmung.






