Staatsanwaltschaft fordert Freisprüche im Melser Rollstuhlprozess

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Sarganserland,

Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Kreisgericht Mels Freisprüche für alle Angeklagten im Zusammenhang mit dem Rollstuhlunfall auf einem Wanderweg beantragt. Der Anwalt der Privatklägerin forderte hingegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Ein gelber Wegweiser mit weiss-rot-weisser Spitze schilderte den Heidiweg im Pizolgebiet als «Bergwanderweg» aus. Eine Ausschilderung als Rollstuhlweg gab es nicht. (Symbolbild)
Ein gelber Wegweiser mit weiss-rot-weisser Spitze schilderte den Heidiweg im Pizolgebiet als «Bergwanderweg» aus. Eine Ausschilderung als Rollstuhlweg gab es nicht. (Symbolbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Im Zentrum des Verfahrens steht die Frage, ob sieben damals verantwortliche Personen der Gemeinde Bad Ragaz, der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus eine Verantwortung für den Unfall tragen. Die Staatsanwältin führte aus, es könne kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden.

Anders der Anwalt der verunfallten Privatklägerin. Er fordert sieben Schuldsprüche wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Der Weg sei im Internet als rollstuhlgängig beworben worden, dafür aber nicht genügend ausgebaut gewesen.

Bei dem Unfall auf dem sogenannten Heidipfad wurde eine Frau schwer verletzt. Als der Rollstuhl ihres Begleiters ins Schlittern geriet, stürzten beide eine Böschung hinunter. Die Frau wurde unter dem Rollstuhl eingeklemmt und erlitt eine Querschnittlähmung.

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Kommentare

User #2468 (nicht angemeldet)

Tagblatt Recherche hat ergeben, dass sie den Weg nicht zum erstenmal gegangen sind. Wird immer besser.

User #2468 (nicht angemeldet)

Als Rollstuhlfahrer ist man gewohnt, immer auf die Umgebung zu achten. Wo hat es eine Auffahrt auf das Trottoir, ist es zu steil dass ich kippen könnte. Komme ich da durch, ist es genug breit. Gibt es ein Restaurant ohne Treppe usw. Darum null Verständnis, dass man nicht zu Beginn schon umgekehrt hat und dann an richtiger Stelle darauf hingewiesen , dass die Beschilderung falsch ist.

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