Staatsanwaltschaft eröffnet Verfahren gegen Pädo-Trychler
Nachdem er in Österreich verurteilt worden war, hat nun auch die Obwaldner Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen den Pädo-Trychler eröffnet.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Obwaldner Staatsanwaltschaft eröffnet ein Verfahren gegen den «Pädo-Trychler».
- Zuvor wurde er bereits in Österreich wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.
- Ob der psychisch gestörte Mann auch in der Schweiz straffällig wurde, bleibt abzuwarten.
Ein Mann aus Obwalden wurde von der österreichischen Staatsanwaltschaft als «geistige und seelische Abartigkeit von höherem Grad» bezeichnet. Er leidet an einer «paranoiden Schizophrenie mit ausgeprägter Wahnbildung». Weil er Ex-Trychler ist, beschäftigte er die Medien schon diesen Winter.
Der junge Obwaldner wurde Anfang des Jahres vor einem Landesgericht wegen mehrerer sexueller Handlungen mit Kindern angeklagt. Darum wurde er zu einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
Verdacht auf Straftaten auch in der Schweiz
Die österreichischen Behörden haben Akten zum Mann ans Schweizer Bundesamt für Justiz weitergeleitet, welches sie an die Obwaldner Staatsanwaltschaft weitergab. Diese hat nun ebenfalls ein Strafverfahren gegen den Mann eröffnet, berichtet die «Luzerner Zeitung». Es besteht offenbar der Verdacht, dass der Mann auch in Obwalden Straftaten im Zusammenhang mit Minderjährigen begangen haben könnte.
Zu pornografischen Videos gedrängt
Der junge Obwaldner wurde bestraft, weil er sich an mehreren Buben im Alter von zehn bis zwölf Jahren sexuell verging. Teilweise hatte er sie auch dazu gebracht, pornografisches Videomaterial von sich selbst anzufertigen und ihm zu schicken. Im Gegenzug bot er Geld an oder drohte damit, bereits erhaltene Videos zu veröffentlichen.
Hormontherapie zur Vermeidung weiterer Taten
Vor dem österreichischen Gericht hat sich der Mann zu einer Hormontherapie verpflichtet. Diese soll ihn vor weiteren Taten im Bereich der Pädophilie abhalten.
Er darf keinen Kontakt mehr zu Kindern und Jugendlichen haben. Nach seiner Verurteilung kehrte er nach Obwalden zurück. Hier könnte ihm eine weitere Strafe drohen.