Der Beschuldigte beim Vierfachmord von Rupperswil AG, Thomas N., wird nicht an der Berufungsverhandlung am Obergericht teilnehmen.
vierfachmord von rupperswil
Thomas N. (l) und Pflichtverteidigerin Renate Senn bei der Urteilsverkündung zum Vierfachmord von Rupperswil im Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim (AG). - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Thomas N. bleibt dem Berufungsprozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG fern.
  • Dieser findet am 13. Dezember 2018 statt.

Thomas N. wird am 13. Dezember nicht am Berufungsprozess zum Vierfachmord in Rupperswil AG teilnehmen. Das hat das Obergericht des Kantons Aargau am Mittwoch bekannt gegeben. «Der Beschuldigte wurde auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung vom 13. Dezember 2018 dispensiert. Die Berufungsverhandlung beschränkt sich damit auf die Befragung der Sachverständigen und die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft», heisst es in der Mitteilung.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, eine lebenslängliche Verwahrung anzuordnen und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen auszusprechen. Nebenbei sei die vom Bezirksgericht Lenzburg angeordnete vollzugsbegleitende ambulante Massnahme aufzuheben.

Lebenslängliche Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den 34-jährigen Angeklagten am 16. März zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verhängte das Gericht eine ordentliche Verwahrung.

Es sprach den Beschuldigten diverser Verbrechen schuldig, die meisten mehrfach verübt: Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Pornografie, Brandstiftung, Urkundenfälschung und strafbare Vorbereitungen zu Mord und weitere Delikte.

Ad
Ad