Im Prozess gegen die Baselbieter Sterbehelferin Erika Preisig hat die Staatsanwältin einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Verteidigung dagegen beantragte einen Freispruch.
Im Sterbehilfe-Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht im Strafjustizzentrum in Muttenz halten  Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers.
Im Sterbehilfe-Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht im Strafjustizzentrum in Muttenz halten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers. - sda - Roger Lange, Keystone-SDA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Neben dieser unbedingten Freiheitsstrafe forderte die Staatsanwältin am Donnerstag überdies eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken.

Ausserdem sei Erika Preisig ein Tätigkeitsverbot für den Bereich Sterbehilfe aufzuerlegen.

Die 61-jährige Ärztin soll laut Anklage 2016 eine nicht urteilsfähige Frau in den Tod geschickt haben. Zentrale Frage ist, wie schwer die psychische Krankheit jener Frau war, respektive obg diese ihr noch erlaubte, die Konsequenzen ihres Handelns und mögliche Alternativen wie Therapien richtig einzuschätzen.

Die Staatsanwältin berief sich auf ein Akten-Gutachten eines Psychiatrie-Professors, der eine schwere depressive Episode und eine Somatisierungsstörung erkannt hatte. Preisig habe aus Idealismus die urteilsunfähige Frau als Mittel zur eigenen Tötung eingesetzt - dies mit Vorsatz, da Preisig kein externes Fachgutachten eingeholt hatte, obwohl sie wusste, dass dies erforderlich ist.

Der Verteidiger hingegen plädierte auf kostenlosen Freispruch. Preisig habe die psychische Erkrankung der Frau in zulässiger Weise als nicht relevante Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit im Moment der Freitodbegleitung eingeschätzt. Das reine Aktengutachten sei zudem sachlich ungenügend und rechtlich unzulässig.

Die Fünferkammer des Baselbieter Strafgerichts will ihr Urteil am kommenden Dienstag verkündigen.

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