Staatsanwältin bestreitet Notwehr durch Messerstecher von Uster ZH
Die Staatsanwältin hat bei den tödlichen Messerstichen in Uster ZH keine Notwehr ausmachen können. Der Verteidiger sah vor Obergericht seinen Mandanten hingegen vielmehr als Opfer. Das Urteil soll Mitte März schriftlich eröffnet werden

Zur Tat kam es in den frühen Morgenstunden des 27. November 2022 auf dem Parkplatz des Ustermer Zeughauses, wo gerade eine Geburtstagsparty zu Ende gegangen war. Der Beschuldigte wollte mit anderen in ein dort stehendes Auto steigen. Ihm wurde aber gesagt, dass es mit fünf Personen schon besetzt sei. Ausser dem Lenker waren alle alkoholisiert.
Der heute 31-jährige Schweizer fühlte sich zurückgewiesen und wurde wütend. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, schliesslich ging er weg. Laut Anklage schmiss er aber noch eine Flasche in Richtung Auto. Der 28-jährige Autobesitzer stieg aus, rannte ihm nach und schlug ihm die Faust ins Gesicht.
Es kam zu einem Gerangel, beide gingen zu Boden. Der Beschuldigte stach mit seinem Klappmesser mehrmals zu. Sein Kontrahent starb noch am Tatort. Der Messerstecher wurde vor Ort festgenommen. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn im Juli 2024 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.
Der Beschuldigte akzeptierte das Urteil nicht und zog es ans Obergericht weiter. Er machte, wie schon vor dem Bezirksgericht, Notwehr geltend. Sein Verteidiger beantragte deshalb Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre Freiheitsstrafe gefordert und bekräftigte dies vor Obergericht.
Der Verteidiger präsentierte einen Tatablauf, der sich in entscheidenden Punkten von jenem unterschied, der sich aus Ermittlungen und Zeugenbefragungen ergeben hatte. Damit konstruierte er eine Notwehrsituation für seinen Mandanten. Die Rollen von Täter und Opfer wären so vertauscht gewesen. Eine Provokation seitens des Beschuldigten habe es nicht gegeben, sagte der Verteidiger.
So sei es nicht nur bei einem Gerangel geblieben. Der Beschuldigte habe zuerst entwischen können, sei dann aber vom späteren Opfer erneut verfolgt worden. Beim Weglaufen habe er ein Messer gezückt und eine Warnung gerufen. Dennoch habe der 28-Jährige ihn wieder attackiert. In Panik und Todesangst habe sein Mandant zugestochen.
Die Staatsanwältin widersprach dem Verteidiger. Namentlich habe keine Notwehrsituation bestanden. Dass der Beschuldigte um sein Leben habe fürchten müssen, sei eine Schutzbehauptung. Laut Institut für Rechtsmedizin hatte er nur leichte Verletzungen. Der Beschuldigte habe zudem seinen Kontrahenten mit üblen Beschimpfungen und dem Flaschenwurf absichtlich provoziert.
Auch einen zweiten Angriff gab es gemäss Anklägerin nicht. Von den zahlreichen Zeugen, die nach der Party auf dem Parkplatz waren, habe niemand einen solchen gesehen. Das Klappmesser habe der Beschuldigte nicht im Weglaufen und mit einer Warnung verbunden gezückt. Gemäss übereinstimmenden Zeugenaussagen zog er es nach dem ersten Angriff und stach unvermittelt mehrmals zu.
Das Messer, das der Beschuldigte an die Party mitgenommen hatte, war nur eines von mehreren Dutzend, die der Waffen-Fan in seiner Wohnung hatte – neben 14 Schusswaffen, wie die Staatsanwältin sagte. Der Beschuldigte habe in jener Novembernacht eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt. Es handle sich um ein «sehr schweres Verschulden». Das erstinstanzliche Strafmass von 11 Jahren Gefängnis sei «definitiv zu tief».






