St. Galler SP und Grüne drohen mit Referendum gegen Steuergeschenke
Im Kanton St. Gallen ist ein Konflikt um die geplanten Anpassungen bei der Grundstückgewinnsteuer entbrannt. Die SP-Grünen drohen nun mit einem Referendum.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Kantons St. Gallen könnte zugunsten von Hausbesitzern 33 Millionen Steuern verlieren.
- Die Fraktion der SP-Grünen droht nun mit einem Referendum.
Im Kanton St. Gallen ist ein Konflikt um die geplanten Anpassungen bei der Grundstückgewinnsteuer entbrannt. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission im Kantonsrat nimmt zugunsten der Hausbesitzer Steuerausfälle von jährlich rund 33 Millionen Franken in Kauf. Die Fraktion der SP-Grünen droht nun mit einem Referendum.
Beim Nachtrag zum Steuergesetz geht es um die Berechnung der Grundstückgewinnsteuern. Dabei sollen die Regelungen für den Ersatzwert angepasst werden. Konkret geht es um die Frist, die nach dem Erwerb eines Grundstücks verstreichen muss, damit für die Grundstückgewinnsteuern statt des tatsächlichen Erwerbspreises der damalige amtliche Verkehrswert massgebend sein soll.
Im Kanton St. Gallen beträgt diese Frist 50 Jahre, in den Nachbarkantonen liegt sie bei 20 Jahren. Hausbesitzern sei es oft nicht möglich, verlässliche Unterlagen zum Verkehrswert einer Liegenschaft vor 50 Jahren verfügbar zu machen, argumentierte der Motionär aus den Reihen der CVP bei der Beratung im März 2015.
Das Geschäft war umstritten. Die Regierung hatte die Motion abgelehnt. Die SP-Grüne-Fraktion befürchtete eine Bevorteilung der Hauseigentümer und tiefere Steuereinnahmen. Die Motion wurde dann aber mit 76 gegen 30 Stimmen bei einer Enthaltung überwiesen.
Bei der Beratung des Nachtrags zum Steuergesetz sei es nach dem Vorschlag des Motionärs lediglich um verfahrenstechnische Vereinfachungen gegangen, schrieb die SP-Grünen Fraktion in einem Communiqué vom Montag. Nun wolle die bürgerliche Mehrheit - gegen den Willen der Regierung - den Hauseigentümern ein jährlich wiederkehrendes Steuergeschenk von 33 Mio. Franken zu schanzen. Dies, obwohl mit dem eben verabschiedeten Steuerkompromiss natürliche und juristische Personen entlastet würden.
Die SP und Grüne wehren sich vehement gegen diese unverantwortliche Steuerpolitik und drohen im Falle einer Annahme der Vorlage durch den Kantonsrat das Referendum an.
Der Vorschlag der Regierung sieht vor, dass bereits ab einer Haltedauer von 20 Jahren entsprechend der vor 20 Jahren geltende amtliche Schätzwert ersatzweise beansprucht werden kann. Um die sich dadurch ergebenden Steuerausfälle aufzufangen, sollte der Haltedauerrabatt reduziert werden.
Diese Anpassungen beim Haltedauerrabatt lehnt die vorberatende Kommission ab. Zudem entschied sie, auch bei Beanspruchung des Ersatzwertes nicht nur einen Haltedauerrabatt für eine Dauer von 20 Jahren, sondern entsprechend der effektiven Haltedauer zu gewähren.
Das kantonale Steueramt geht davon aus, dass die beantragten Anpassungen jährliche Steuerausfälle in Höhe von rund 33 Mio. Franken zur Folge hätten, wovon 21,2 Mio. Franken auf den Kanton und 11,8 Mio. Franken auf die Gemeinden entfielen.
Der St. Galler Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung.






