St. Gallen arbeitet Geschichte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen auf

Der Kanton St. Gallen lässt fürsorgerische Zwangsmassnahmen aufarbeiten: Historikerinnen und Betroffene haben gemeinsam ein Forschungsprojekt gestartet.

Luzerner Kantonsrat
Historiker arbeiten im Auftrag des Kantons St. Gallen die Geschichte um fürsorgerische Zwangsmassnahmen auf. - KEYSTONE/Christian Beutler

Historikerinnen und Historiker bemühen sich im Auftrag des Kantons St. Gallen, die Geschichte um fürsorgerische Zwangsmassnahmen aufzuarbeiten. Sie starteten zusammen mit Betroffenen und Vertretern des Kantons das Forschungsprojekt «Sich der Vergangenheit stellen».

Trotz vorliegender Studien zu administrativen Versorgungen, Auslandadoptionen und Medikamentenversuchen als Teil früherer Schweizer Sozialpolitik seien noch Fragen offen, schrieb der Kanton St. Gallen am Mittwoch in einer Mitteilung.

So fehle weiterhin eine Gesamtschau zur kantonalen Fürsorgegeschichte. Aspekte wie etwa der Bereich Zwangsarbeit seien immer noch wenig erforscht.

Forschungsprojekt soll Lücken schliessen

Das nun für drei Jahre lancierte Projekt habe zum Ziel, bisherige Forschungsergebnisse zusammenzuführen und thematische Lücken zu schliessen. Verschiedene Akteurinnen und Akteure wie Betroffene, Opferberatungsstellen und Wissenschaft werden laut Mitteilung einbezogen.

Im 19. und 20. Jahrhundert kam es in der Schweiz zu hunderttausenden fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen.

Betroffen waren Menschen, deren Lebensumstände nicht den allgemein akzeptierten gesellschaftlichen Normen entsprachen.

Übergriffe als traumatische Erfahrung

«Die Betroffenen erlebten die Übergriffe von staatlichen, kirchlichen oder privaten Akteuren als einschneidend und traumatisch», schrieb der Kanton weiter. Seit spätestens 2017 würden sich Bund und Kantone um die Aufarbeitung und Wiedergutmachung bemühen.

Im Kanton St.Gallen hätten in den letzten Jahren über 700 Betroffene beim Staatsarchiv und der Opferhilfe nach Aktenzugang und Unterstützung gefragt.

Der Bund richtet auf Antrag einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25'000 Franken aus.

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Kommentare

User #8568 (nicht angemeldet)

Ein gesundes Mittelmass ist hier angebracht; es kann nicht sein, dass man vor lauter Aufarbeitung ins andere Extrem verfällt, wo dann Gemeingefährlich à-la Nasenwegmörder frei draussen herumspazieren aus einer Angst heraus, dass der/diejenige "traumatisiert" werden könnte, ohne an das wirkliche Trauma der Anngehörigen zu denken und nur darauf zu achten, dass hauptsächlich er sich nicht aber dafür andere gefährdet und man dies dann einfach in Kauf nimmt!

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