Die SRG soll künftig mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen aus den Gebühren für die Information einsetzen. Dies geht aus dem Konzessionsentwurf hervor, den der Bund am Dienstag in die Vernehmlassung geschickt hat.
Sie SRG soll sich laut dem Bund vom Kommerziellen unterscheiden.
Sie SRG soll sich laut dem Bund vom Kommerziellen unterscheiden. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SRG soll sich gemäss dem Konzessionsentwurf des Bundes mehr vom Kommerziellen abgrenzen.
  • Den Entwurf hat der Bund heute Dienstag in die Vernehmlassung geschickt.

Mit der vorgeschlagenen neuen Konzession sollen die Konturen des Service-public-Auftrags der SRG geschärft werden, schreibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom).

Die neue Konzession soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Falle einer Annahme der No-Billag-Initiative am 4. März 2018 würde sie hinfällig, und es wäre die Aufgabe des Bundesrats, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ansonsten soll sie bis Ende 2022 gelten.

Im Konzessionsentwurf schreibt der Bund der SRG unter anderem vor, ihre Angebote stärker von jenen der kommerziellen Anbieter zu unterscheiden. Zudem soll sie ihre integrativen Funktionen verstärken und sich vermehrt für politische und gesellschaftliche Funktionen öffnen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. April 2018.

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