Die SRG legt fest, dass Künstliche Intelligenz nie die menschliche Expertise ersetzen könne. Sie sei lediglich ein Arbeitsinstrument.
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Die SRG formuliert Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SRG hat dein Einsatz Künstlicher Intelligenz geregelt.
  • Die Mitarbeitenden müssten immer die Richtigkeit der generierten Ergebnisse überprüfen.
  • Zudem müssen solche Inhalte stets gekennzeichnet werden.
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Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) regelt den Einsatz Künstlicher Intelligenz auf ihren Sendern nach drei allgemeinen Prinzipien. Immer liege die Verantwortung für deren Einsatz beim Menschen. Die Künstliche Intelligenz könne menschliche Expertise nie ersetzen, lautet eines davon.

Sie diene lediglich als Arbeitsinstrument, hält das erste am Donnerstag auf X veröffentlichte Prinzip weiter fest. Die Nutzer müssten die Richtigkeit der generierten Ergebnisse überprüfen. Der zweite Grundsatz verlangt die Transparenz beim Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). KI-generierte Inhalte sind damit stets zu kennzeichnen.

Das dritte Prinzip verpflichtet die Sender der SRG auf die Vertraulichkeit bei KI-generierten Inhalten. Insbesondere dürfen in nicht geprüfte und genehmigte KI-Instrumente keine Personendaten, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder SRG-Geschäftsgeheimnisse eingegeben werden.

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