Der Bundesrat reagiert auf die wachsende Zahl von Wölfen in den Berggebieten und stellt ab kommendem Jahr weitere Mittel für den Herdenschutz zur Verfügung.
Herdenschutz
Der Bundesrat stellt Geld für den Herdenschutz vor Wölfen bereit. - sda - KEYSTONE/MARCO SCHMIDT

Der Bundesrat reagiert auf die wachsende Zahl von Wölfen in den Berggebieten: Ab kommendem Jahr erhalten Sömmerungsbetriebe zusätzliches Geld, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere ergreifen. Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere geänderte Verordnungen aus der Landwirtschaft per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Die steigende Zahl von Wölfen sei für die Land- und die Alpwirtschaft eine Herausforderung, schrieb der Bundesrat zur am Mittwoch vorgenommenen Anpassung der Direktzahlungsverordnung. Herdenschutzbeiträge wird es für Schafe, Ziegen sowie bis einjährige Rinder und Wasserbüffel geben.

Neue Direktzahlungen für Photovoltaikflächen

Dass der Bund sparen muss, bekommt auch die Landwirtschaft zu spüren. Da beim Direktzahlungskredit jährlich 55 Millionen Franken an Einsparungen erzielt werden müssen, erhalten die Bauernbetriebe 2024 und 2025 2,2 Prozent weniger Direktzahlungen. Es handle sich um eine lineare Kürzung, schreibt der Bundesrat dazu.

Wer auf seinem Land eine Photovoltaikanlage installiert hat, erhält unter Voraussetzungen neu Direktzahlungen für die Fläche. Flächen mit bewilligungsfähigen Solaranlagen gemäss Raumplanungsverordnung, etwa Ackerflächen, zählen nämlich neu zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. Heute ist das nicht der Fall.

Stickstoffverlust müssen bis 2030 um 15 Prozent reduziert werden

Geht es um Stickstoffverluste der Landwirtschaft, vollzieht der Bundesrat eine Forderung des Parlaments. Statt wie ursprünglich beabsichtigt um 20 Prozent bis 2030 müssen die Stickstoffverluste bis 2030 nun um 15 Prozent reduziert werden. Beim Phospor hingegen bleibt das Verminderungsziel von 20 Prozent bestehen.

Nach der Ablehnung in der Vernehmlassung nicht umsetzen will der Bundesrat seinen Vorschlag, Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten zu zahlen. Heute erhalten die Erstmilchkäufer dieses Geld, und dabei soll es auch bleiben. Die Käufer sollen aber künftig den Bund informieren, wie sie die Zulagen an die Produzenten ausbezahlen.

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