Ein Somalier wurde vom Bundesgericht in Lausanne zu 12 Jahren Gefängnis und einem Landesverweis verurteilt. Er hatte 2017 im Ausgang einen Nigerianer getötet.
bundesgericht lausanne
Das Bundegericht in Lausanne. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht in Lausanne hat einen Somalier zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
  • Der Mann hat 2017 im Alkoholrausch einen Nigerianer vor einer Disco ermordet.
  • Der 42-Jährige wurde auch noch für mehrere frühere Delikte schuldig gesprochen.
Ad

Ein Somalier hatte 2017 vor einer Disco in Lausanne im Alkoholrausch einem Nigerianer die Kehle aufgeschlitzt und diesen getötet. Nun muss er dafür zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Strafgericht in Lausanne hat den 42-Jährigen am Freitag wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Nach Ansicht der Richter wiegt die Schuld des Täters schwer. Auch habe der Mann keinerlei Reue gezeigt. Der Mann kam 2013 als Asylbewerber in die Schweiz und verfügt nun über einen Ausweis F. Das Gericht sprach ihn zudem der einfachen und qualifizierten Körperverletzung sowie der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig.

F-Ausweis
Ein Ausweise der Kategorie F für einen Flüchtling. - Keystone

Der Mann hat bereits 1513 Tage in Untersuchungshaft verbüsst, die seiner Haftstrafe angerechnet werden. Nach Ablauf dieser Strafe wird er für 15 Jahre des Landes verwiesen. Die Staatsanwaltschaft wusste noch nicht, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren beantragt.

Laut Experten leidet der Täter an einer Abhängigkeit von Alkohol, Marihuana und Kokain. Das psychiatrische Gutachten hat ausserdem ergeben, dass der Somalier unter posttraumatischem Stress aufgrund des Bürgerkriegs in seinem Herkunftsland leidet. Dieser Sachverhalt wurde von den Richtern bei der Festsetzung des Strafmasses berücksichtigt.

Verteidigung wird Berufung einlegen

Die Verteidigerin wird gegen das Urteil Berufung einlegen, wie sie der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Sie hatte auf Freispruch hinsichtlich des Tötungsdelikts plädiert. Sie vertrat vor Gericht die Meinung, dass es keine vorsätzliche Angriffshandlung ihres Mandanten gegeben habe.

Die Bluttat ereignete sich am 14. Mai 2017. Der Angeklagte und das Opfer gerieten aus einem unbestimmten Grund in einen heftigen Streit.

Ihre Auseinandersetzung wurde von den Überwachungskameras in den Arkaden des Quartiers St. François aufgezeichnet.

st-francois
Im Quartier St. François in Lausanne kam es zu dem Vorfall. - Keystone

An einem gewissen Zeitpunkt warf der Verstorbene seinen Gegner zu Boden und die Flasche in seiner Hand zerbrach. Hochgradig alkoholisiert benutzte der Angeklagte die Scherben, um seinem Gegner die Kehle aufzuschlitzen. Dabei durchtrennte er die Hauptschlagader am Hals des Opfers. Der Mann kollabierte und starb einige Stunden später im Universitätsspital Chuv.

Laut Anklageschrift rauchte der Angeklagte nach der Tat an Ort und Stelle eine Zigarette und sagte: «Ich habe es ihm gesagt, ich habe es ihm gesagt». Die Polizei nahm ihn kurz darauf fest.

Täter ist bereits vorbestraft

Es war nicht der erste gewalttätige Streit des Angeklagten. Bereits 2015 hatte er einen Bekannten mit einer abgebrochenen Flasche verletzt. 2016 verprügelte er einen Landsmann. 2017 geriet er bei der Festnahme einer Drittperson mit einem Polizeibeamten aneinander.

Auch war der Mann in diverse Drogendelikte verwickelt. Zwischen 2013 und 2017 fungierte er bei mehreren Kokain- und Marihuanadeals als Vermittler. Zudem konsumierte er selber Drogen und geriet im Gefängnis wiederholt in Schlägereien.

bundesgericht lausanne
Das Bundegericht in Lausanne. - Keystone
Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtAsylbewerberFreispruchZigaretteMarihuanaGerichtKokainDrogenStrafeStressHaft