Solothurner Regierungsrat spricht sich gegen Kantonsreferendum aus

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Solothurn,

Der Solothurner Regierungsrat weist die Forderung nach einem Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung zurück.

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Der Solothurner Kantonsrat will zügig entscheiden, ob er das Kantonsreferendum gegen die vom Bundesparlament beschlossene Individualbesteuerung ergreift. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Solothurner Regierungsrat lehnt die Forderung der Finanzkommission des Kantonsrats für ein Kantonsreferendum gegen die vom Bundesparlament beschlossene Individualbesteuerung ab. Parteien oder Organisationen steht es laut Regierungsrat frei, ein fakultatives Referendum zu ergreifen.

Ein staatlich initiiertes Kantonsreferendum sollte auf Fälle von grundlegender Verfassungsbedeutung beschränkt bleiben, wie der Regierungsrat in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt. In diesem Fall sei das nicht gegeben.

Die Auseinandersetzung über die Vorlage solle auf nationaler Ebene geführt werden. «Ein kantonales Referendum durch die Regierung würde ein starkes politisches Signal senden, das namentlich über die kritischen Vollzugsfragen hinaus als grundsätzliche Ablehnung des Systemwechsels verstanden werden könnte», schrieb der Regierungsrat.

Dies entspreche nicht der Haltung des Kantons, der die Zielrichtung des Gesetzes grundsätzlich mittrage – auch wenn er die Umsetzung mit erheblichen praktischen Herausforderungen verbunden sehe.

Kantonsrat muss Entscheid treffen

Der Kantonsrat wird am (morgigen) Mittwoch entscheiden, ob der Regierungsrat dem Parlament eine Vorlage zur Ergreifung des Kantonsreferendums vorlegen muss. Danach wird der Kantonsrat an der September-Session endgültig über die Ergreifung des Referendums entscheiden.

Den Antrag für ein Kantonsreferendum hatte die Finanzkommission (Fiko) eingebracht. Letzte Woche hatte das Parlament entschieden, dass der entsprechende Auftrag als dringlich behandelt wird.

Nach Ansicht der Fiko wären die direkten und indirekten Kosten der Individualbesteuerung zu hoch. Mit der Splittingmethode, die im Kanton gelte, werde diesem gesellschaftlichen Aspekt auf kantonaler Ebene bereits Rechnung getragen. Die vom Bund vorgesehene Umsetzung sei «nicht zielführend».

Kosten und Konsequenzen

Allein im Kanton müssten rund 50'000 bis 60'000 zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr verarbeitet werden, wie es weiter hiess. Der Kanton rechne pro Jahr mit Mindereinnahmen von vier bis fünf Millionen Franken.

Kommentare

User #1176 (nicht angemeldet)

Anstatt jeden pauschal mit z.B. 3% besteuern, so ein Drama...

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