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    Skigebiet in Scuol: Bundesrat sistiert Neuerschliessung

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    Engadin,

    Der Bundesrat hat eine geplante Skigebietserweiterung in Scuol, Graubünden, sistiert. Der Grund sind die Auswirkungen auf die Lebensräume wild lebender Tiere.

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    Der Bundesrat hat eine geplante Skigebietserweiterung in Scuol sistiert. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat eine geplante Skigebietserweiterung in Scuol, Graubünden, sistiert.
    • Der Grund sind die Auswirkungen auf die Lebensräume wild lebender Tiere.

    Der Bundesrat hat eine geplante Skigebietserweiterung in Scuol im Unterengadin wegen möglicher Auswirkungen auf die Lebensräume wild lebender Tiere sistiert. Eine Ausdehnung des Skigebiets in Samnaun genehmigte er bedingt.

    Skigebietserweiterung in Scuol

    Die am Freitag kommunizierten Entscheide der Landesregierung betreffen Vorhaben auf Richtplan-Stufe, also die längerfristige Planung auf Kantonsebene. Scuol und Samnaun reagieren mit den Erweiterungsplänen auf die schwindende Schneesicherheit, indem sie höher gelegene Gebiet in Beschlag nehmen.

    Bei der in Aussicht genommenen Skigebietserweiterung in Scuol soll das Val Tiral neu erschlossen werden. Der Bundesrat hegt allerdings grosse Bedenken, ob ein Seilbahnprojekt in diesem Gebiet mit dem Bundesrecht vereinbar wäre, wie er mitteilte. Er befürchtet erhebliche Auswirkungen auf die Lebensräume geschützter Wildtiere wie Schneehasen, Schneehühner und Alpensteinbock.

    Die Richtplangenehmigung wurde deshalb auf Antrag des Kantons Graubünden sistiert. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit, genauer abzuklären, ob sich das Gebiet für die skitouristische Nutzung eignet.

    Zuerst eine Voruntersuchung

    Im Fall von Samnaun soll das Gebiet Ravaischer Salaas neu für den Wintersport genutzt werden. Es ist eine bisher unerschlossene Geländekammer an der Grenze zum bestehenden Skigebiet.

    Der Bundesrat genehmigte die entsprechende Richtplananpassung bedingt. Eine Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeitsprüfung müsse zuerst aufzeigen, dass die Erweiterung hinsichtlich Arten- und Landschaftsschutz gesetzeskonform möglich sei, schrieb er.

    Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) wird darüber Beraten. Sie entscheiden, ob die Bedingung erfüllt sei oder die Genehmigung des Vorhabens im Richtplan hinfällig werde, schrieb der Bundesrat.

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