Das Abbrennen von Feuerwerk ist auch in der Schweiz an Silvester weit verbreitet. Doch wer haftet, wenn Schaden entsteht oder ein Unfall passiert?
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Ein spanisches Dorf hat das neue Jahr bereits am Mittag eingeläutet. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • An Silvester werden jedes Jahr grosse Mengen Feuerwerk abgebrannt.
  • Unsorgfältiger Umgang kann im schlimmsten Fall zu Unfällen oder Schäden führen.
  • Wer sich schützen will, sollte eine entsprechende Versicherung abschliessen.

Egal ob am 1. August oder an Silvester zum Jahreswechsel. Jedes Jahr lassen Schweizer beim Feiern viele Feuerwerkskörper in den Himmel sausen. Auch dieses Jahr sieht es dank guter Wetterprognosen gut aus für die Böllerliebhaberinnen und -liebhaber.

Wer zahlt den Schaden?

Neben dem Spassfaktor birgt das Abbrennen von Feuerwerken aber auch Risiken. Falsche Anwendung oder Fahrlässigkeit können zu Unfällen oder Schäden an Autos oder Häusern führen. Pro Jahr kommt es in der Schweiz durchschnittlich zu 250 Unfällen, die meisten davon sind Verbrennungen.

Feuerwerk Silvester
In Bern verletzte sich ein junger Mann mit Feuerwerkskörpern. (Symbolbild) - dpa

Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens gibt es gemäss der Versicherungsgruppe Helvetia im Zusammenhang mit Feuerwerk eine Faustregel: Wer zündet, der haftet. Wenn eine von Ihnen gezündete Rakete an Silvester also das Auto oder das Haus des Nachbarn trifft, sind Sie haftbar.

Vor solchen Fällen können Sie sich durch eine Privathaftpflichtversicherung schützen. Dabei muss allerdings zuerst die Haftung geklärt werden, was unter Umständen lange dauern kann.

Feuerwehr Silvester
Feuerwerksraketen explodieren unkontrolliert in einem Carport. - dpa

Zudem zahlt die Privathaftpflicht nur den Zeit- und nicht den Neuwert der beschädigten Ware. Wer sich also vollständig gegen fliegende Raketen an Silvester absichern will, der muss eine entsprechende Versicherung abschliessen. Dies kann jeder mittels einer Auto-, Hausrats- oder Gebäudeversicherung tun.

Ähnlich sieht es bei Schäden an der eigenen Person aus. Hier können Sie sich durch eine Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle mit Böller oder Raketen schützen. Bei dauerhaften Unfallfolgen zahlt die Versicherung gar die Invalidenrente.

Versicherungen sind kein Freibillet

Trotz aller Versicherungen muss ein Raketenstart immer bewusst erfolgen. Bei Fahrlässigkeit läuft der Verursacher Gefahr, dass die Versicherungsleistungen drastisch gekürzt werden. Verursacht man gar absichtlich einen Schaden, verweigert die Versicherung die Leistung komplett.

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