Sieben Jahre Haft für Betreuer wegen sexueller Vergehen in Schwyz
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer betreuten WG ist in Schwyz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hat sich an Bewohnern sexuell vergangen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein ehemaliger Betreuer wurde in Schwyz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
- Der Verurteilte soll sich an sechs Bewohnern sexuell vergangen haben.
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer betreuten Wohngemeinschaft ist vom Schwyzer Strafgericht zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll sich während drei Jahren an sechs Bewohnern sexuell vergangen haben.
Das Gericht befand den Mann der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Schändung schuldig. Dies teilte der «Bote der Urschweiz» heute Donnerstag mit.
Die Kurzbegründung des Urteils liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Der Prozess hatte bereits Anfang Februar unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Unbedingte Freiheitsstrafe und Geldstrafe
Die Taten geschahen laut der Anklageschrift zwischen März 2012 und Mai 2015. Der Beschuldigte soll sechs Bewohner einer betreuten WG dazu veranlasst haben, mit ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Diese reichten vom Anfassen der Geschlechtsteile über Oralverkehr bis hin zu analer Penetration.
Beim Beschuldigten handelt es sich um einen rund 40-jährigen Mann, wie Strafgerichts-Vizepräsidentin Sandra Rieder auf Anfrage sagte. Aufgeflogen sei er, weil sich eines der Opfer jemandem anvertraut habe.
Der Beschuldigte anerkannte laut dem Gericht, mit einem Opfer fünf Mal Oralverkehr gehabt zu haben, dies sei aber einvernehmlich geschehen. Weitere sexuelle Handlungen mit dieser oder anderen Personen bestritt er.
Das Gericht schenkte allerdings den Aussagen der Opfer Glauben. Es erachtet es als erstellt, dass sich zwei Personen aufgrund ihrer geistigen Beeinträchtigungen nicht gegen den Beschuldigten wehren konnten.
Neben der unbedingten Freiheitsstrafe wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken bestraft. Für ihn wird ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot verhängt, und er hat den Opfern Genugtuung zwischen 2000 und 7000 Franken zu bezahlen. Auch die Verfahrenskosten muss er tragen – sie belaufen sich auf rund 300'000 Franken.