Sicherung von Muriger Trampelpfad laut Regierungsrat nicht zulässig
Die Berner Regierung hat die Petition zur Sicherung des Trampelpfads für Aareschwimmer in Muri BE abgelehnt.

Eine bauliche Sicherung des Trampelpfads für Aareschwimmer in Muri ist weder zulässig noch sinnvoll. Das macht der Berner Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Petition deutlich.
Die Petition war von 1457 Personen unterzeichnet worden. Sie verlangt, dass die Gemeinde beim Kanton eine Voranfrage für ein Sicherungsprojekt einreicht.
Doch die Kantonsregierung winkt in ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort ab.
Der Schutz und die Entwicklung der natürlichen Auenlandschaft habe Vorrang. Bauliche Eingriffe wie Ufersicherungen würden dem übergeordneten Bundesinteresse des Auenschutzes widersprechen.
Sie wären ohnehin nicht sinnvoll: Eine punktuelle Ufersicherung würde lediglich dazu führen, dass die Erosionsprozesse an anderer Stelle fortschreiten.
Der Pfad bleibe deshalb aus Sicherheitsgründen geschlossen. Mit dem weiter landeinwärts verlaufenden Uferweg sei nach wie vor ein direkter Zugang zum Muribad und eine Wegverbindung zwischen Muribad und Auguetbrücke gewährleistet.
Auenschutz hat Priorität
Der Trampelpfad liegt im Perimeter des Wasserbauplans «Hochwasserschutz und Auenrevitalisierung Aare/Gürbemündung» von 2012. Er ist für Behörden und Grundeigentümer verbindlich. Bereits 2015 hatte das Verwaltungsgericht bestätigt, dass lokale Interessen nicht gegen den nationalen Auenschutz durchgesetzt werden dürfen.
Der Trampelpfad ist bei Aareschwimmern, aber auch Spaziergängern beliebt. Der nahe gelegene Kiesweg sei für Schwimmende ungeeignet, machen Kritiker geltend. Zudem sei dieser auch für Velos und E-Bikes zugänglich.
Die Gemeinde Muri sucht nach Alternativen
Der Gemeinderat von Muri hatte am Mittwoch bekanntgegeben, er wolle das Parlament in die weitere Diskussion einbeziehen. Er selber verfolgt die Idee eines «Ersatz-Trampelpfads» auf der neuen Hangsicherung.