Das Strafverfahren wegen erschlichener Subventionen gegen die BLS darf nicht auf dem Buckel von deren Personal ausgetragen werden. Das verlangt der SEV.
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Der Bund reicht Strafanzeige gegen die BLS und die Luzerner Verkehrsbetriebe ein. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der SEV will die Mitarbeiter der BLS schützen.
  • Das Strafverfahren um die Subventionen soll das Personal nicht beeinträchtigen.

Das Strafverfahren wegen erschlichener Subventionen gegen die BLS darf nicht auf dem Buckel von deren Personal ausgetragen werden. Das verlangt der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, in einer Reaktion auf das Vorgehen des Bundesamts für Verkehr (BAV).

Der Verband fordert weiterhin eine lückenlose Aufklärung, schonungslose Aufdeckung der Vorwürfe und entsprechende Konsequenzen, wie er am Dienstag mitteilte.

Kein Aufkommen der Angestellten

Für den SEV sei es wichtig, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bahnunternehmens auf ihre Aufgaben konzentrieren können.

Für finanzielle Schäden dürften die Angestellten keinesfalls aufkommen müssen. Stossend findet der SEV die Lohnfortzahlung «in sechsstelliger Höhe» für den abgetretenen Konzernchef Bernard Guillelmon.

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