Der Antrag von Sepp Blatter auf Befangenheit gegen den ermittelnden Staatsanwalt Thomas Hildbrand wurde abgewiesen.
Sepp Blatter
Sepp Blatter, der ehemalige Präsident des Weltfussballverbands Fifa. (Archivbild) - sda - KEYSTONE
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sepp Blatter muss eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken.
  • Sein Befangenheitsantrag wurde abgelehnt.

Die bereits vier Jahre andauernde Ermittlung wegen Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgungen gegen Sepp Blatter ist um ein Kapitel reicher. Blatter hatte einen Befangenheitsantrag gegen Thomas Hildbrand gestellt, den Bundesanwalt, der die Ermittlungen gegen ihn leitet.

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt, so das Ergebnis des heute Montag publizierten Urteils des Bundesstrafgerichts. Die «Luzerner Zeitung» zeigt auf, mit welchen Argumenten der ehemalige Fifa-Präsident versuchte, Hildebrand aus den Ermittlungen zu ziehen.

Kein freundschaftliches Verhältnis mit Sepp Blatter

So seien – unter anderem – beide in der Oberwalliser Gemeinde Visp aufgewachsen. Auch ihre Väter hätten sich «bestens gekannt». Dazu komme, dass ein Cousin von Sepp Blatter mit der Schwester von Hildebrand verheiratet gewesen war. So sei man sich ab und zu freundschaftlich begegnet.

Aus Sicht von Staatsanwalt Hildbrand sind die Argumente Blatters nicht von Bedeutung. Er argumentiert, dass seine Schwester sich bereits vor 20 Jahren vom Cousin Blatters scheiden liess. Da er seit mehr als 20 Jahren nicht mehr in Visp wohne, habe er auch dort keinen Bezug mehr. Es bestehe keine reale Verbindung zu Blatters Familie.

Das Gericht folgte mehrheitlich der Argumentation von Hildbrand. Nichts deute «auf irgendein persönliches Verhältnis, geschweige denn auf ein besonderes Verhältnis» zwischen Blatter und dem Staatsanwalt hin.

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