Seniorin bittet Mann im SBB-Zug um Ruhe – er droht ihr mit Gewalt
Eine ältere Frau bittet einen Mann im SBB-Zug, leiser zu telefonieren. Daraufhin beschimpft und bedroht er sie. Nun wurde der 53-Jährige verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein 53-Jähriger hat eine Seniorin in einem SBB-Zug beschimpft und bedroht.
- Die Frau hatte ihn zuvor gebeten, leiser zu telefonieren.
- Nun verurteilte die Staatsanwaltschaft den Mann.
Im öffentlichen Verkehr der Schweiz wird das Personal immer häufiger Ziel von Aggressionen.
Beschimpfungen, Drohungen oder Schubser gehören für viele Mitarbeitende inzwischen zum Arbeitsalltag. Bei den SBB kommt es durchschnittlich zu zehn Vorfällen pro Tag.
Doch auch unter den Fahrgästen kommt es immer wieder zu ähnlichen Situationen. So beispielsweise an einem Novembermorgen des vergangenen Jahres.
Ein 53-jähriger Mann hat eine ältere Frau in einem SBB-Zug beschimpft und bedroht. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat ihn dafür verurteilt, wie «Blue News» nun berichtet.
Die Seniorin sprach den Mann an, weil er laut telefonierte. Der Zug war zwischen Richterswil ZH und Pfäffikon SZ unterwegs. Es war kurz vor 7 Uhr morgens.
Die Bitte der älteren Frau kam beim Mann nicht gut an. Laut rechtskräftigem Strafbefehl reagierte er mit einer Reihe von Schimpfwörtern.
Mann wollte Seniorin «windelweich» schlagen
Im Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft steht: «So beschimpfte er die Frau mit den Worten ‹Arschloch›, ‹Motherficker›, ‹Rosinenpicker› und ‹Rassist›.» Damit war die Situation aber noch nicht vorbei.
Kurz darauf drohte der Mann der Seniorin, sie «windelweich» zu schlagen. Er stand auf, näherte sich ihrem Sitzplatz und baute sich vor ihr auf. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er damit verhindern wollte, dass die Frau den Zug verlassen konnte.
Ein anderer Passagier schritt schliesslich ein. Er beruhigte die Lage, sodass die Seniorin den Zug verlassen konnte.
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft befand den 53-Jährigen schuldig. Die Vorwürfe: versuchte Nötigung, Drohung und Beschimpfung. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1500 Franken sowie eine Busse von 370 Franken und 500 Franken Verfahrenskosten.
Die bedingte Geldstrafe muss der Mann nur zahlen, wenn er erneut straffällig wird. Die Busse hingegen muss er sofort bezahlen.

















