Sechseläuten: Anzeige gegen mehrere Verantwortliche
Die Knallerei bei der Böögg-Verbrennung sei zu laut und zu gefährlich. Ein Privatkläger will diese deshalb nun an drei Orten im Kanton Zürich verbieten.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Zürcher Böögg explodiert am Sechseläuten jeweils mit einem lauten Knall.
- Auch beim Mittefasten und Sechseläuten in Bassersdorf wird ein Böögg verbrannt.
- Ein Privatkläger hat nun Strafanzeige gegen fünf Personen der drei Volksfeste eingereicht.
- Die Böögg-Verbrennung sei zu laut und gefährlich für Mensch und Tier.
Ein Stadtzürcher macht mobil gegen Volksfeste im Kanton Zürich. Peter Wolfgang von Matt hat im Februar Strafanzeige gegen mehrere Personen eingereicht.
Sein Ziel: Das Verbrennen des mit Sprengkörpern bestückten Bööggs soll gestoppt werden. Der Privatkläger sieht in der Knallerei eine Gefahr für Menschen und Tiere. Zudem seien die Veranstaltungen zu laut.
Von Matt richtet seine Anzeige gegen fünf Personen aus verschiedenen Organisationen, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Dazu gehören das Sechseläuten in Zürich, das Mittefasten in Unterengstringen und das Sechseläuten in Bassersdorf. An allen drei Veranstaltungen wird traditionell ein Böögg verbrannt.
Die Strafanzeige erfasst auch einen Feuerwerker aus einem Nachbarkanton. Zusätzlich richtet sie sich gegen eine Zunftgruppe, die regelmässig Mörserschüsse abfeuert.
Von Matt argumentiert mit Abstandsregelungen und Schalldruckpräventionsgrenzwerten. Seine Argumentation stützt er auf Angaben des Bundesamts für Umwelt (Bafu) und der Suva. Der Kläger sieht in den aktuellen Praktiken einen Verstoss gegen geltende Bestimmungen. Schädigungsgrenzwerte würden nicht eingehalten, so seine Kritik.
Mehrere Straftatbestände
Der Privatkläger führt laut dem «Tagesanzeiger» vier verschiedene Straftatbestände auf. Diese sollen beim Mittefasten und den Sechseläuten-Veranstaltungen erfüllt sein.
An erster Stelle steht die Gefährdung durch Sprengstoffe ohne verbrecherische Absicht. Weiter wirft von Matt den Verantwortlichen Urkundenfälschung vor. Als dritten Punkt nennt er Tierquälerei. Der vierte Vorwurf betrifft den verbotenen Umgang mit Sprengstoffen von Personen unter 18 Jahren.

Von Matt ist kein Unbekannter in der Zürcher Rechtslandschaft. Er hat in den letzten Jahren mehrfach für Aufmerksamkeit gesorgt. So reichte er beispielsweise eine Stimmrechtsbeschwerde gegen einen Gestaltungsplan für das Hardturmstadion ein. Oder wollte mit einer Einzelinitiative einen Privatflugplatz in Dübendorf verhindern.
Jetzt liegt der Ball laut dem «Tagesanzeiger» bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Diese muss die eingereichten Vorwürfe prüfen und bewerten. Je nach Einschätzung könnten weitere Untersuchungen folgen.












