Gegen den Choreographen und Direktor einer Genfer Tanzgruppe wurden Missbrauchsvorwürfe erhoben. Er sagt, seine Gesten seien wohl missverstanden worden.
Tänzerinnen werfen einem Genfer Choreographen vor, sie sexuell belästigt zu haben. (Archivbild)
Tänzerinnen werfen einem Genfer Choreographen vor, sie sexuell belästigt zu haben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen einen Genfer Choreographen wurden Vorwürfe sexuellen Missbrauchs geäussert.
  • Er soll dutzende Tänzerinnen unsittlich berührt haben.
  • Ende August wurde er bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt.

Der Direktor und Choreograph der Genfer Tanzgruppe Alias steht in der Kritik. Mehrere Tänzerinnen werfen ihm sexuellen Missbrauch vor. Der Choreograph habe sie mehrfach unsittlich berührt, zitiert die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» rund ein Dutzend betroffener Frauen.

Der Choreograph bestreitet, sich unsittlich verhalten zu haben und fügte hinzu, seine Gesten seien wohl missverstanden worden. Völlig anders schildert Madeleine Raykov, eine der betroffenen Frauen, die Übergriffe. Der Choreograph habe sie während der Proben an Hintern und Brüsten berührt. Sie habe sich unwohl gefühlt und sich gefragt, ob das normal sei, gesagt habe sie aber nichts.

Der Berufsverband Syndicat Suisse Romand du Spectacle (SSRS) äusserte sich auch dazu. Ihm seien mehrere Personen bekannt, die die gleichen Erfahrungen mit dem Choreographen gemacht hätten. Dabei hätten diese Frauen auch andere Formen von Missbrauch erwähnt.

Nicht die ersten Vorwürfe gegen den Choreographen

Der Verband fordert, dass die Stadt Genf eine Anhörung durchführt. Sie soll so schnell wie möglich veranlassen, dass Massnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergriffen werden. Es ist nicht das erste Mal, dass dem Choreographen sexuelle Belästigung vorgeworfen wird.

Im November 2018 hatte eine junge Tänzerin, die an einem Kurs des Choreographen teilgenommen hatte, eine Beschwerde gegen ihn eingereicht. Das Bezirksgericht Lausanne verurteilte den Choreographen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und 5000 Franken Schmerzensgeld. Der Choreograf hat gegen das Urteil von Ende August 2021 Berufung eingelegt.

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