Ein Ehepaar erhob Einsprache aufgrund einer Rechnung hoher Wasseranschlussgebühren. Das Schweizerische Bundesgericht wies die Beschwerde ab.
Schweizerisches Bundesgericht AG
Das Schweizerische Bundesgericht soll eine «kleine Revision» erfahren. (Symbolbild) - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehepaar baute ein Enerigehaus, das den Solarpreis gewann.
  • Die Wasseranschlussgebühren dafür waren sehr hoch, worauf sie Einsprache erhoben.
  • Das Luzerner Bundesgericht sowie das Bundesgericht liessen diese Beschwerde abblitzen.
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Ein Ehepaar hat ein Ferienhaus gebaut, das durch seine technische Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage und Wärmesonde sehr energieeffizient ist. Dafür erhielten sie 2015 sogar den Schweizer Solarpreis. Darüber berichtet das «baublatt».

Die Wasserversorgungs-Genossenschaft stellte dem Ehepaar im Dezember 2015 eine Rechnung für die Anschlussgebühren des Ersatzneubaus aus. 45'000 Franken betrug die Rechnung, woraufhin die Eigentümer Einsprache einlegten.

Die Genossenschaft und das Luzerner Kantonsgericht wiesen die Beschwerde ab. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid nun. Die Höhe der Gebühr «lasse sich noch nicht als unhaltbar bezeichnen», lautet die Begründung.

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