Schweizerische Bundesanwaltschaft: Michael Lauber reicht bei der GPK des eidgenössischen Parlaments Aufsichtseingabe ein.
Michael Lauber Schweizerische Bundesanwaltschaft
Michael Lauber macht fünf Monate Ferienanspruch geltend. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Michael Lauber reicht eine Aufsichtseingabe gegen die Aufsichtsbehörde ein.
  • Gegen den Bundesanwalt wird eine Disziplinaruntersuchung eröffnet.

Amtsleiter der Schweizerischen Bundesanwaltschaft Michael Lauber hat bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des eidgenössischen Parlaments eine Aufsichtseingabe eingereicht. Die richtet sich gegen die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft.

Ständerat Hans Stöckli (SP/BE), der Leiter der zuständigen Subkommission, bestätigte am Freitagabend auf Anfrage eine entsprechende Tamedia-Meldung. Lauber habe die Aufsichtseingabe schon «vor gut einem Monat» gemacht, sagte Stöckli zur Nachrichtenagentur SDA. Über deren Inhalt wollte er sich nicht äussern.

Schweizerische Bundesanwaltschaft: Aufsichtsbehörde eröffnet Disziplinaruntersuchung

Die Aufsichtsbehörde über die Schweizerische Bundesanwaltschaft hatte am Freitag mitgeteilt, dass gegen den Bundesanwalt eine Disziplinaruntersuchung eröffnet wird. Es geht dabei um informelle Treffen von Michael Lauber mit Fifa-Chef Gianni Infantino.

Lauber sagte am Freitag vor den Medien in Bern, er wolle trotz des zunehmenden Drucks Bundesanwalt bleiben. Er halte an seiner Kandidatur für eine weitere Amtszeit fest. Er verteidigte sich – und attackierte seinerseits die Aufsichtsbehörde.

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