Schweizer Gasversorgung ist vor Sabotage unzureichend geschützt

Keystone-SDA
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Bern,

Der Schutz der Schweizer Gasversorgung weist Mängel auf. So ist die Infrastruktur nicht genügend gegen Sabotage gesichert.

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Thermostat einer Heizung. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweizer Gasversorgung ist unzureichend geschützt.
  • Dies geht aus einem internen Bericht des Bundes hervor.
  • So ist die Infrastruktur gegen Sabotage-Angriffe nicht gut genug gesichert.

Der Schutz der Schweizer Gasversorgung ist laut einem internen Bericht des Bundes mangelhaft. Namentlich vor Sabotage-Angriffen ist die Infrastruktur nicht gut genug gesichert. Die Behörden bestätigten einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag».

Die Zeitung analysierte die bisher unveröffentlichte Risiko- und Verwundbarkeitsanalyse zur Erdgasversorgung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Babs) und des Bundesamtes für Energie (BFE) vom Juli 2021.

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Die Energieversorgung der Schweiz ist stark von der Auslandsabhängigkeit geprägt. (Symbolbild) - afp

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die beiden Bundesämter bestätigten die Aussagen des Artikels auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Experten fordern Mindeststandards

Um die Anlagen an der Oberfläche besser zu sichern, fordern die Experten des Bundes Mindeststandards beim baulichen Schutz. Es brauche ferner Personensicherheitsprüfungen für die Mitarbeitenden der Leitstellen des Gasnetzes. Zu möglichen Schäden durch Sabotage äusserte sich das Babs nicht.

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Flamme eines Gasherds. - AFP/Archiv

Grundsätzlich seien die Betreiber für den sicheren Betrieb ihrer Anlagen verantwortlich, schrieb das BFE auf Anfrage. Durch das neue Gasversorgungsgesetz werde es möglich sein, Mitarbeitende zu prüfen. Möglich sei dies bereits im Teilsektor Strom – bei Mitarbeitenden der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid und Mitarbeitenden in Kernkraftwerken.

Der Bundesrat hatte im Mai das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, das Gasversorgungsgesetz zu überarbeiten und die neuen Eckwerte bis Ende April 2023 vorzulegen. Anstoss dazu waren Erkenntnisse aus der Ukraine-Krise.

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