Schweizer fällt auf Fake-Visa rein und merkt's erst am Flughafen
Online tummeln sich betrügerische Internetseiten für Reisegenehmigungen. Nau.ch-Leser Leon F.* wurde Opfer einer solchen Fake-Website.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Internet kursieren zahlreiche betrügerische Seiten für Reisegenehmigungen.
- Teilweise erscheinen sie in der Google-Suche sogar vor den offiziellen Seiten.
- Immer wieder fallen Reisende solchen betrügerischen Websites zum Opfer.
Die Vorfreude ist gross, der Stress oft noch grösser. Kurz vor einer Reise muss alles schnell gehen: Packen, Organisieren, Reisegenehmigung einholen. Doch im Eifer des Gefechts lauert eine miese Betrügermasche.
Der Basler Nau.ch-Leser Leon F.* (19) will mit zwei Freunden für ein paar Tage nach England reisen. Für die Einreise ist eine spezielle Einreisegenehmigung erforderlich – die sogenannte ETA.
Doch am Check-in kommt das böse Erwachen: Es liege keine Einreisegenehmigung vor. So könne die Gruppe nicht in Richtung Grossbritannien abfliegen.
Leon versteht die Welt nicht mehr. 100 Franken pro Person hatte er doch bezahlt.
Und erst jetzt erfährt er: Er ist auf eine Fake-Website hereingefallen.
Und das, obwohl die Seite in der Google-Suche zuoberst angezeigt wird. Sogar noch vor der offiziellen ETA-Website.
Einer von vielen
Ein verbreitetes Phänomen, wie Jan Liechti, Stellvertretender Leiter Recht des Konsumentenschutzes, gegenüber Nau.ch bestätigt.
Den Konsumentenschutz erreichen regelmässig Meldungen zu Fake-Webseiten: «Leider handelt es sich dabei um eine weit verbreitete Betrugsmasche. Bei nahezu jedem Land mit Visums- oder Reisegenehmigungspflicht tauchen betrügerische Anbieter auf», so Liechti.

Liechti rät, sich im Internet über die jeweiligen Anbieter zu informieren und gezielt nach unabhängigen Bewertungen zu suchen. Denn: «Viele betrügerische Websites arbeiten mit gefälschten Qualitätssiegeln und Kundenbewertungen.»
Spätestens, wenn für die Dienstleistung am Ende ein Mehrfaches der offiziellen Visums- oder ETA-Gebühren verlangt würde, sollten Reisende misstrauisch werden.
Die Wahrscheinlichkeit, das Geld zurückzubekommen, sei sehr gering: «Die Betrüger sitzen in der Regel im Ausland. Ein gerichtliches Vorgehen ist dadurch kaum möglich», erklärt Liechti.
Wird der Betrug frühzeitig erkannt, kann ein sogenanntes «Charge-Back-Verfahren» eingeleitet werden. Dabei wird die unberechtigte Abbuchung über die Bank, das Kreditkartenunternehmen oder Twint zurückgeholt. «Die Konsumenten können zudem eine Online-Strafanzeige einreichen», sagt Liechti.
Google: Ohne Meldung wird nichts gelöscht
Auch für Google gehören Fake-Websites zum Alltag. Um eine Website zu entfernen, muss es jedoch zuerst zu einer Anzeige kommen.
Gegenüber Nau.ch äussert sich eine Google-Mediensprecherin dazu: «Wann immer wir eine gegen unsere Richtlinien verstossende Anzeige entdecken oder darauf aufmerksam gemacht werden, handeln wir rasch: Um diese zu entfernen und gegebenenfalls das Konto des Werbetreibenden zu sperren.»

Wer eine solche Betrüger-Website antreffe, könne via Online-Formular eine Meldung bei Google einreichen. Eine Anleitung liege auf der Hilfeseite von Google bereit.
Zur Bekämpfung dieser Websites setzt Google auf KI, wie das Unternehmen weiter mitteilt.
Für EDA neu
Dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) sind keine solchen Fälle bekannt. Das teilt Mediensprecherin Mélanie Gugelmann auf Anfrage von Nau.ch mit.
Gugelmann weist darauf hin, dass das EDA auf der Website jeweils an die zuständigen Behörden verweise. Und keine Informationen zu konkreten Einreisebestimmungen bereitstelle.
Schrecken mit Happy End
Für Nau.ch-Leser Leon gabs dann doch noch ein Happy End: Er konnte in letzter Minute über die offizielle ETA-Website die Reisegenehmigungen für die Gruppe einholen. Für umgerechnet 20 Franken pro Person.
Und so doch noch die geplante England-Reise antreten. Die auf der Fake-Website bezahlten 300 Franken sind vermutlich verloren.
*Name der Redaktion bekannt.

















