Schweiz wegen unrechtmässigen Freiheitsentzugs verurteilt

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Bern,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz im Fall eines psychisch kranken Täters verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit dem Fall eines psychisch kranken Täters auseinandersetzen müssen. (Archivbild)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit dem Fall eines psychisch kranken Täters auseinandersetzen müssen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz im Fall eines psychisch kranken Täters wegen drei Konventionsverletzungen verurteilt. Der Mann war für eine Therapiemassnahme ohne adäquate Behandlung in mehreren Gefängnissen untergebracht worden. Der Gerichtshof gelangte zum Schluss, dass die Inhaftierung des Mannes von Juli 2012 bis Ende Februar 2016 in den Strafvollzugsanstalten Thorberg BE, Lenzburg AG und Bostadel ZG ohne angemessene therapeutische Versorgung eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Artikel 3 der Konvention sei.

Zudem sei der damit verbundene Freiheitsentzug nicht ordnungsgemäss gewesen, weil er nicht in einer geeigneten Einrichtung stattgefunden habe, teilte das Gericht mit. Damit sei das Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt worden. Darüber hinaus sei sein Gesuch um Freilassung im Jahr 2014 nicht innert einer angemessenen Frist geprüft worden.

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