In der Nähe des Schlueiner Kieswerks wurde ein Elektrozaun aufgestellt, um einen Biber daran zu hindern, seinen Damm auszubauen.
Biber, Wasser, Stadt
Biber haben sich enorm in der Schweiz verbreitet. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Schlueiner Kieswerk wurde ein Elektrozaun aufgestellt.
  • Grund war ein Biber, der einen Damm gebaut hat.
  • Der Elektrozaun hat daher den Grund, eine Überschwemmung zu vermeiden.
  • Tierschutzrechtliche Bedenken gibt es aber trotzdem.
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Ein ungewöhnlicher Anblick erwartet Spaziergänger in der Nähe des Schlueiner Kieswerks. Ein Elektrozaun, der den Abfluss eines Weihers überspannt.

Der Grund? Ein Biber hat sich dort niedergelassen und einen Damm gebaut, um das Wasser höher zu stauen.

Die Installation des Zauns durch die Wildhut auf Anweisung des Amts für Jagd und Fischerei hat bei Passanten Fragen aufgeworfen.

Stromschläge gegen Biber – eine gute Lösung?

Doch ist es wirklich notwendig, Stromschläge zur Prävention von Schäden einzusetzen? Verstösst diese Methode nicht gegen den Tierschutz?

Andrea Baumann vom Amt für Jagd und Fischerei erklärt in der «Südostschweiz»: «Elektrodraht ist ein gängiges und einfaches Mittel, das kurzfristig umsetzbar ist.» Er betont auch, dass diese Massnahme vom Bund empfohlen wird.

Massnahmen dienen der Prävention von Überschwemmungen

Aber warum darf der Biber seinen Lebensraum nicht erweitern? Laut Baumann bestehe das Problem darin, dass der Bachlauf unterhalb des Kieswerks eingedolt verlaufe. Wenn der Biber den Auslauf blockiert, droht eine Überschwemmung.

Diese würde mit potenziellen Schäden für die nahegelegene Pneuwaschanlage für Lastwagen und Fussgängerbrücken einhergehen.

Um dies zu verhindern, wurde ein Teil des Bibersdamms entfernt. Der Rest wurde so reduziert, dass der Zugang zum Biberbau noch unter Wasser liegt.

Es musste schnell gehandelt werden, um Schäden zu vermeiden

Die Installation des Zauns ist jedoch nicht ohne rechtliche Komplikationen. Massnahmen an Biberdämmen müssen vom zuständigen kantonalen Departement genehmigt werden – eine Genehmigung, die in diesem Fall nachträglich erteilt wurde.

Trotzdem räumt Baumann ein Versäumnis ein: Es hätte vor Ort eine Information für Passanten geben sollen.

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