Die beiden Schinken Jambon de la Borne aus Freiburg und Boutefas aus der Waadt sollen bald eine geschützte Herkunftsbezeichnung bekommen. Dabei handelt es sich um traditionelle Schweinefleischprodukte, die vom Futter in den Herkunftskantonen geprägt sind.
Laut BGH muss der Schwarzwälder Schinken nicht im Schwarzwald geschnitten sein. Foto: Patrick Seeger/dpa
Laut BGH muss der Schwarzwälder Schinken nicht im Schwarzwald geschnitten sein. Foto: Patrick Seeger/dpa - dpa-infocom GmbH

Der Jambon de la Borne und der Boutefas seien zwei typische und einzigartige Wurstprodukte, nicht nur aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Geschichte, sondern auch aufgrund ihrer Herstellung, ihrer Qualität und ihres Geschmacks, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Um diese traditionellen Produkte vor Nachahmungen zu schützen, veröffentlichte das BLW die Gesuche um Eintragung als geschützte Ursprungsbezeichnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Gegen die Eintragung können die Kantone sowie Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, innerhalb von drei Monaten Einsprache erheben.

Das Schweizer «Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben» umfasst derzeit 40 Eintragungen, davon 23 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB - französisch: AOP, appellation d'origine protégée) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA).

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