Schaffhauser Regierung muss Akten zu Polizeikommandant offenlegen
Im Kanton Schaffhausen wurde ein Polizeikommandant entlassen. Jetzt muss die Regierung die Akten dazu offenlegen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat im Fall der Akten eines Polizeikommandanten ein Urteil gefällt.
- Die Schaffhauser Regierung muss die Akten zu seiner Entlassung nun offenlegen.
- Ein Schaffhauser Medienunternehmen hatte die Herausgabe verlangt.
Niederlage für die Schaffhauser Regierung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie die Akten zur Entlassung eines ehemaligen Polizeikommandanten offenlegen muss. Die Herausgabe der Akten verlangt hatte ein Schaffhauser Medienunternehmen.
Wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer selber in die Offenlegung der Akten einwillige, könne der Regierungsrat dies nicht wegen einer Stillschweigevereinbarung verweigern, hält das Bundesgericht in seinem Entscheid fest, der am Freitag publiziert wurde.

In diesem Fall gebe es keine öffentlichen oder privaten Interessen, die einer Bekanntgabe entgegenstehen würden. Die Tätigkeiten dieses Kadermitarbeiters stünden im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben und seien deshalb dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt.
Das Bundesgericht gibt somit dem Chefredaktor der «Schaffhauser Nachrichten» Recht, der die Akten nun definitiv ansehen darf.