Schaffhauser Obergericht bestätigt Schuldspruch an Vatermörderin
Das Obergericht Schaffhausen hat eine 28-Jährige wegen Mordes schuldig gesprochen. Sie hatte im Dezember 2015 mehrmals von hinten auf ihren Vater eingestochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Obergericht Schaffhausen hat den Schuldspruch an einer 28-Jährigen bestätigt.
- Sie hatte im Dezember 2015 mehrmals von hinten auf ihren Vater eingestochen.
Das Obergericht Schaffhausen hat am Mittwoch eine 28-jährige Frau wegen Mordes an ihrem Vater schuldig gesprochen. Es bestätigte damit den erstinstanzlichen Entscheid des Kantonsgerichts vom Juni 2017. Das Strafmass umfasst nun 15,5 Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe.
Gericht hatte keine Zweifel
Die Indizien zeigen ein Bild, das «keinen Zweifel zulässt», dass die Beschuldigte ihren Vater mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet hat. Die Gerichtsmediziner hatten an der Leiche 55 Messerstiche festgestellt.
Die Schweizerin ist von hinten mit einem Steakmesser auf ihren Vater losgegangen, als dieser in einen Messerkampf mit ihrem Ehemann verstrickt war. Er sei deshalb wehrlos ihrem Angriff ausgeliefert gewesen. Sie habe rasch und kräftig zahlreiche Stiche ausgeführt. Dabei sei sie heimtückisch und skrupellos vorgegangen.
Leicht verminderte Schuldfähigkeit
Das Gericht berücksichtigte eine gutachterlich festgestellte leicht verminderte Steuerungsfähigkeit der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt und entsprechend eine leichte Verminderung der Schuldfähigkeit. Reue oder Einsicht seien nicht zu erkennen, da die Beschuldigte die Tat abstreite. Sie behauptet, ihr Ehemann, der beim Kampf ebenfalls ums Leben kam, habe ihren Vater getötet.
Bluttat nach den Flitterwochen
Am späten Abend des 13. Dezember 2015 gingen die Beschuldigte und ihr Ehemann nach den Flitterwochen unerwartet zu ihren Eltern. Die beiden Männer gingen mit Messern aufeinander los. Auch zwischen den beiden Frauen kam es zu einem Handgemenge. Als ihr Mann um Hilfe rief, versetzte die junge Frau ihrem Vater unzählige Stiche. Der 56-jährige und auch der Schwiegersohn erlagen ihren Verletzungen.






