Schaffhauser Kettensägen-Angreifer bleibt in kleiner Verwahrung

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Schaffhauserland,

Der Kettensägen-Angreifer von Schaffhausen bleibt in kleiner Verwahrung. Das hat das Obergericht heute so entschieden.

Im Juli 2017 versetzte der Beschuldigte die Schaffhauser Vorstadt in Panik. Mit einer Kettensäge bewaffnet stürmte er in die Filiale der CSS-Versicherung und griff gezielt Mitarbeiter an. (Archiv)
Im Juli 2017 versetzte der Beschuldigte die Schaffhauser Vorstadt in Panik. Mit einer Kettensäge bewaffnet stürmte er in die Filiale der CSS-Versicherung und griff gezielt Mitarbeiter an. (Archiv) - sda - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kettensägen-Angreifer von Schaffhausen bleibt in kleiner Verwahrung.
  • Das Obergericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
  • Der Mann (54) hatte 2017 Mitarbeiter einer Versicherung mit einer Kettensäge angegriffen.

Das Schaffhauser Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den 54-Jährigen bestätigt, der 2017 Mitarbeiter einer Versicherung mit einer Kettensäge angriff. Der psychisch kranke Mann wurde zu einer stationären Massnahme verurteilt.

Das Obergericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Da der 54-jährige Schweizer aufgrund seiner Krankheit als vollständig schuldunfähig gilt, sprach das Gericht keine eigentliche Strafe aus.

Der Verteidiger des Beschuldigten machte eine Putativnotwehr geltend. Sein Mandant habe tatsächlich geglaubt, dass von den Versicherungsangestellten böse Geistkräfte ausgingen, die ihn töten wollten.

Der Verteidiger forderte deshalb, dass der Mann aus der vorzeitig angetretenen stationären Massnahme entlassen wird und eine Genugtuung von 207'000 Franken erhält.

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