Der Schaffhauser Kantonsrat will die Politikfinanzierung nicht transparenter machen. Er hat am Montag eine entsprechende Initiative mit 35 zu 20 Stimmen abgelehnt. Auch die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags lehnte er ab.
Schaffhausen kantonsrat
Blick auf das Kantonswappen und den Kantonsratssaal im Rathaus in Schaffhausen. - Keystone
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Die Transparenzinitiative der Juso verlangt, dass natürliche und juristische Personen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskämpfen offen legen müssen. Zudem sollen Kandidierende für öffentliche Ämter im Kanton und den Gemeinden ihre Interessenbindungen aufzeigen. Bei Verletzung von Offenlegungspflichten sieht die Initiative einen zwingenden Wahlausschluss vor.

Während sich die linke Ratsseite hinter die Initiative stellte, lehnten die bürgerlichen Parteien diese klar ab. Auch der Regierungsrat hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen und zudem beantragt, einen Teil der Initiative als ungültig zu erklären. Eine Initiative dürfe nicht gegen übergeordnetes Recht verstossen.

Der generelle Ausschluss aller Kandidierender der gleichen Gruppierung bei einer Verletzung der Offenlegungspflicht verstosse gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Teilungültigkeit war auch im Kantonsrat unbestritten - es gab keine Gegenstimme.

Der Regierungsrat habe zwar ein gewisses Verständnis für das Anliegen der Initianten, sagte Regierungsrat Ernst Landolt (SVP). Aber trotzdem sprächen mehrere Gründe für die Ablehnung.

Im politischen System der Schweiz herrsche ein subtiles Gleichgewicht der Machtverteilung und der gegenseitigen Kontrolle. Dies hindere die politischen Parteien daran, einen überwiegenden Einfluss auszuüben.

Unter anderem würde eine Offenlegungspflicht der Finanzierung für die Parteien einen erheblichen Aufwand verursachen. Ausserdem müsste für die korrekte Umsetzung der Initiative ein obligatorisches Anmeldeverfahren für alle Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene eingeführt werden.

Bei Majorzwahlen im Kanton gibt es dies nicht, so dass nach dem geltenden Recht eine Offenlegung der Interessenbindung vor einer Kandidatur beziehungsweise Wahl gar nicht möglich wäre. Zudem würde die Umsetzung der Initiative zu einer Aufblähung der Bürokratie führen.

Stefan Lacher (Juso) betonte dagegen den Nutzen der Initiative für die Demokratie, indem sie das Vertrauen stärke. Für Marco Passafaro (SP) war es rätselhaft, warum sich Teile des Parlaments dermassen dagegen sperrten. Und Matthias Frick (AL) zeigte sich enttäuscht von Rat und Regierung. Die grundsätzliche Käuflichkeit von Abstimmungsergebnissen sei wissenschaftlich erwiesen, sagte er.

Peter Werner (SVP) sprach von einer «Neiderinitiative», die mit Kanonen auf Spatzen schiesse. Daniel Stauffer (FDP) betonte, er sei überzeugt davon, dass finanzielle Mittel nicht die entscheidende Rolle bei Wahlen und Abstimmungen spielten und Regula Widmer (GLP) sah mehr Nachteile als Vorteile.

Wer nichts zu verbergen habe, brauche auch keine Angst zu haben, sagte dagegen Roland Müller (Grüne). Er stellte den Antrag, dass die Regierung einen Gegenvorschlag vorlegen soll, der den bürokratischen Aufwand möglichst gering hält. Sein Antrag wurde jedoch mit 31 zu 22 Stimmen abgelehnt.

Nach ausführlicher Debatte beschloss die Mehrheit des Kantonsrats, den Stimmberechtigten die Initiative - nach Anpassung wegen der Teilungültigkeit - mit dem Antrag auf Ablehnung vorzulegen. Das letzte Wort hat nun das Volk.

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