Entgleisung

    Schaffhausen: Stadtangestellter muss für verbale Entgleisung blechen

    Dennis Kittler
    Dennis Kittler

    Schaffhauserland,

    Wegen Nazi-Beschimpfungen ist ein Schaffhauser zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Brisant: Er arbeitet in leitender Position für die Stadt.

    coronavirus schaffhausen
    Ein Mitarbeiter der Stadt Schaffhausen ist wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt worden. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Stadt-Angestellter aus Schaffhausen ist wegen Beschimpfung verurteilt worden.
    • Er hatte eine Gastwirtin als «Nazi» und ihr Lokal als «Nazi-Spunten» bezeichnet.
    • Die Stadt wollte sich nicht zu möglichen Konsequenzen für seine Tätigkeit äussern.

    Das Schaffhauser Kantonsgericht hat einen leitenden Angestellten der Stadt Schaffhausen wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt. Er nannte eine Gastwirtin «Nazi» und bezeichnete ihr Lokal als «Nazi-Spunten».

    Neben einer bedingten Geldstrafe wurden dem Mann nun 300 Franken Busse sowie 1100 Franken Verfahrenskosten aufgebrummt, berichten die «Schaffhauser Nachrichten».

    Das Schaffhausener Kantonsgericht in Schaffhausen.
    Das Kantonsgericht Schaffhausen verhängte eine bedingte Geldstrafe. (Archivbild) - Keystone

    Die Ausdrücke fielen bei einem Besuch des Lokals rund um Mitternacht. Das Gericht wertete sie als ehrverletzend.

    Verurteilter arbeitet inzwischen in leitender Position für die Stadt

    Brisant dabei: Der Verurteilte arbeitet inzwischen in leitender Stellung für die Stadt. Zum Zeitpunkt der Beleidigungen war er kurz davor, seine Stelle anzutreten. Allerdings war er bereits einige Monate zuvor auf den Posten berufen worden.

    Wird es für seine Tätigkeit bei der Stadt zum Problem, dass der Mann nun einen Eintrag im Strafregister hat?

    Sollten Vorbestrafte in einer Stadtverwaltung arbeiten dürfen?

    «Wir haben Kenntnis von diesem Vorfall», erklärt Stadtpräsident Peter Neukomm (SP) den «Schaffhauser Nachrichten». Behandelt werde die Sache intern.

    Zu möglichen Konsequenzen wollte er sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht äussern.

    Jedoch betonte Neukomm, dass sich der Vorfall nicht in Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit des Mitarbeiters zugetragen habe.

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    Kommentare

    User #4303 (nicht angemeldet)

    Und wie heisst dieser Mann? In den USA hätten wir längst ein Bild von ihm in den Medien..

    User #7800 (nicht angemeldet)

    Hochmut kommt vor dem Fall.

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