Schaffhausen: Mann verspricht Koks – und missbraucht Junkie-Frau
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 63-jähriger Mann soll eine drogenabhängige Frau mehrfach vergewaltigt haben.
- Er habe sie laut Anklage unter dem Vorwand, ihr Kokain zu geben, in seine Wohnung gelockt.
- Darin soll er sie eingeschlossen, sexuell missbraucht und geschlagen haben.
Weil er eine drogenabhängige Frau missbraucht haben soll, stand ein 63-jähriger Mann am Donnerstag vor dem Kantonsgericht Schaffhausen.
Er soll die rund 20 Jahre jüngere Frau in seine Wohnung gelockt und darin eingeschlossen haben. Unter dem Vorwand, ihr Kokain zu geben, soll er sie laut Anklage zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
Der Mann bestreitet das und sprach vor Gericht von einvernehmlichen Intimitäten, schreiben die «Schaffhauser Nachrichten». Auch wolle er die Frau nicht eingeschlossen haben.
Das mutmassliche Opfer konnte seine Sicht auf die Vorfälle im Februar 2020 nicht mehr mitteilen. Die Frau ist vor zwei Jahren gestorben.
Mehrfach vergewaltigt und ins Gesicht geschlagen
Laut Anklage muss die Frau in der Wohnung des 63-Jährigen zwei schreckliche Stunden verlebt haben. Der Mann soll sie mehrfach vergewaltigt und ausserdem ins Gesicht geschlagen haben. Dabei sei ihr sogar das Gebiss aus dem Mund gefallen.
Getroffen hatten sich mutmasslicher Täter und Opfer in einer Bar. Die Frau habe unter den Gästen nach Kokain gefragt. Der Mann habe ihr welches angeboten. Dafür müsse sie nur mit zum ihm nach Hause kommen, wo er das Kokain aufbewahre.
In der Wohnung habe der Mann dann sexuelle Handlungen im Tausch gegen die Drogen gefordert. Die Frau habe das abgelehnt und gehen wollen, woraufhin der Mann die Wohnungstür abschlossen und den Schlüssel versteckt haben soll.
Haftstrafe oder Freispruch: Entscheidung fällt am Montag
Die Staatsanwaltschaft fordert laut «Schaffhauser Nachrichten» einen Schuldspruch wegen Schändung, versuchter Schändung und Freiheitsberaubung. Mindestens 16 Monate sollte der Mann ins Gefängnis kommen, weitere 20 Monate könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidigung setzt sich für einen Freispruch ein, da die Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könnten. In der Wohnung sei «nie etwas gegen den Willen der Frau passiert».
Das Urteil wird für Montag erwartet.