Nach langen Verhandlungen haben sich die SBB und die Gewerkschaften auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Er tritt im Mai 2019 in Kraft.
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Das Logo der SBB am Hauptsitz in Bern. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SBB und die Gewerkschaften haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag aufgesetzt.
  • Der Vertrag tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und läuft über drei Jahre.

Die SBB-Führung und die Gewerkschaften konnten sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einigen. Darin enthalten sind unter anderem individuelle Lohnerhöhungen, ein Kündigungsschutz und ein längerer Vaterschaftsurlaub.

Dafür müssen sich die Angestellten von SBB und SBB Cargo ab 2019 zu 40 Prozent an den «krankheitsbedingten Fehltagkosten» beteiligen, wie die SBB, die Gewerkschaften und Verbände SEV, Transfair, Kaderverband des öffentlichen Verkehrs (KVöV) sowie Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter (VSLF) am Mittwoch mitteilten.

Angestellte der SBB und Gewerkschafter vom SEV demonstrieren gegen den neuen GAV der Schweizerischen Bundesbahnen.
Angestellte der SBB und Gewerkschafter vom SEV demonstrieren gegen den neuen GAV der Schweizerischen Bundesbahnen. - Keystone

Diese werden monatlich vom Lohn abgezogen. Damit sollen die «Gesamtsystemkosten» gesenkt werden. Bis jetzt hatte die SBB die Kosten vollständig getragen. Bisherige Mitarbeitende erhalten im Gegenzug eine entsprechende Lohnerhöhung.

Der GAV tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und läuft über drei Jahre. Zuvor müssen aber noch der Verwaltungsrat und die Sozialpartner zustimmen.

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