Thurgau

    Thurgau: Fall Hefenhofen geht zurück ans Bezirksgericht

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    Bodensee,

    Das Thurgauer Obergericht hat den Tierschutzfall Hefenhofen an das Bezirksgericht Arbon TG zurückgewiesen.

    Thurgauer Obergericht
    Das Thurgauer Obergericht. (Archivbild) - Keystone

    Das Thurgauer Obergericht hat den Tierschutzfall Hefenhofen an das Bezirksgericht Arbon TG zurückgewiesen. Anders als die Vorinstanz beurteilt das Obergericht die bei der Hofräumung 2017 erhobenen Beweise als verwertbar.

    Das Bezirksgericht Arbon muss die Hauptvorwürfe gegen den angeklagten Pferdezüchter aus Hefenhofen neu verhandeln.

    Das urteilte das Thurgauer Obergericht, wie dieses am Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Laut Beschluss dürfen die Beweismittel gegen den ehemaligen Pferdehändler verwendet werden.

    Beweise nun doch verwertbar

    Das Bezirksgericht bewertete 2023 die meisten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar. Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall unter grosser medialer Beachtung ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand. Sie sprachen den Pferdezüchtern in den meisten Punkten frei.

    Die Staatsanwaltschaft forderte wegen mehrfacher Tierquälerei und zahlreichen weiteren Delikten eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und zog den Freispruch weiter.

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