Rückgang von unerwünschten Krankenkassen-Werbeanrufen in diesem Jahr
Um unerwünschte Krankenkassen-Werbeanrufe zu reduzieren, wurde Anfang Jahr die «Branchenvereinbarung Vermittler in der Krankenversicherung» ins Leben gerufen.

Das Wichtigste in Kürze
- 80 Mal wurde das Verbot unerwünschter Krankenkassen-Werbeanrufe dieses Jahr missachtet.
- Eine «Branchenvereinbarung Vermittler in der Krankenversicherung» thematisiert dies.
- Damit sollen seriöse Vermittler von den unseriösen abgegrenzt werden.
Seit Anfang Jahr regelt eine «Branchenvereinbarung Vermittler in der Krankenversicherung» die Kaltakquise. Dabei handelt es sich um die Kontaktierung von potentiellen Kunden durch Vermittler. Dies ohne vorherige Absprache oder Nichtbeachtung des Sternchens im Telefonbuch.
Insgesamt 80 Meldungen wegen Verstössen gegen das Verbot unerwünschter Krankenkassen-Werbeanrufe sind in diesem Jahr bei der Aufsichtskommission eingegangen. Aber nur zwei Vermittler wurden bestraft.
Bussen von bis zu 500'000 Franken bei schweren Vergehen
Mit der «Branchenvereinbarung Vermittler in der Krankenversicherung» könnten seriöse Vermittler abgegrenzt werden. Dies von denjenigen, die sich nicht an die Qualitätsstandards halten.
Dies teilte die Aufsichtskommission am Montag mit. Sie ist für die Einhaltung der Vereinbarung zuständig. Die Bussen bei schweren Vergehen können bis zu 100'000 Franken für die Grundversicherung und 500'000 Franken für die Zusatzversicherung betragen.

In diesem Jahr gingen bei der Kommission 80 Verstossmeldungen gegen die Branchenvereinbarung ein. Im letzten Jahr waren es noch 300 Meldungen gewesen.
Überzeugt davon, dass die Vereinbarung «erste Früchte trägt»
Der Rückgang scheine darauf hinzudeuten, dass die Vereinbarung «erste Früchte trägt» und die Selbstregulierung funktioniere, hiess es. Zwei Beschwerden führten zu Sanktionen mit Bussen in der Höhe von 15'000 Franken. Hinzu kommen Verfahrenskosten von weiteren 10'000 Franken. Die Strafen seien noch nicht rechtskräftig.
Parallel dazu präzisierte die Aufsichtskommission die Obergrenzen für Provision für die Vermittlung von Krankenkassen. Für den Abschluss eines Vertrages in der Grundversicherung beträgt diese maximal 70 Franken, für eine Zusatzversicherung höchstens 12 Monatsprämien.
Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden
Diese Höchstbeträge dürften auch nicht wegen zusätzlicher Beratungsleistungen überschritten werden, teilte die Kommission mit. Auch bei der Beratung von ausländischen Kunden mit höherem Informationsbedürfnis dürfe keine zusätzliche Entschädigung ausbezahlt werden.

Die Branchenvereinbarung war von einer grossen Mehrheit der Versicherer unterschrieben worden. Sie vertreten mehr als 90 Prozent der Versicherten. Die Aufsichtskommission wäre dafür, dass die Vereinbarung für allgemeinverbindlich erklärt würde.
Eine entsprechende Botschaft mit Änderungen im Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit hatte der Bundesrat im Mai verabschiedet. Diese Woche berät die Gesundheitskommision des Nationalrats darüber.