RSV-Impfung: BAG vertagt Entscheid zur Kostenübernahme erneut
Die Grundversicherung kommt weiterhin nicht für die RSV-Impfung auf – trotz Impfempfehlung durch das BAG.

Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG empfiehlt die RSV-Impfung neu auch Hochrisikopatienten ab 18 Jahren.
- Die Kosten für die Impfung werden allerdings weiterhin nicht von der Grundversorgung der Krankenkasse übernommen.
Für den Herbst 2026 hat das BAG die Empfehlungen für die RSV-Impfung überarbeitet und angepasst. Neu zählen auch Hochrisikopatienten ab 18 Jahren mit sehr hohem Risiko für eine schwere RSV-Erkrankung ausdrücklich zur Zielgruppe einer RSV-Impfung.
Gleichzeitig hält das BAG fest, dass RSV-Impfungen für nicht-schwangere Erwachsene weiterhin nicht von der Grundversicherung vergütet werden.
Hohe Anzahl an Hospitalisationen erwartet
Beim Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) handelt es sich um ein ansteckendes Virus, das hauptsächlich in den kälteren Monaten zirkuliert. RSV befällt bei Betroffenen die Lunge und die Atemwege. Bei den meisten Menschen verläuft eine Infektion mild und verursacht erkältungsähnliche Beschwerden.

Nebst Babys und Kleinkindern weisen allerdings auch ältere Personen mit geschwächtem Immunsystem ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf auf.
Wie das BAG festhält, verursache das RSV jeden Winter zwischen November und März eine hohe Anzahl an Erkrankungen, Hospitalisationen und teils auch Todesfälle.
Keine Kostenübernahme für nicht-schwangere Erwachsene
Bei der Finanzierung gibt es hingegen keine Fortschritte. Ein erster Antrag auf Kostenübernahme wurde 2025 abgelehnt.
Trotz einer wiederholten Anpassung der Empfehlungen seit 2024 wird die Impfung gegen das RSV weiterhin nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
Ein überarbeiteter Antrag führte im Frühjahr 2026 ebenfalls zu keinem Entscheid. Stattdessen verlangt das BAG weitere gesundheitsökonomische Analysen.
Andere Länder gehen weiter
Für Betroffene bedeutet dies, dass sie die empfohlene Impfung grundsätzlich weiterhin selbst bezahlen müssen.
Im europäischen Vergleich kommen Schweizer Betroffene schlecht weg. Deutschland, Belgien, Polen und das Vereinigte Königreich haben für ältere Erwachsene bereits Erstattungsmodelle oder nationale Impfprogramme eingeführt. In der Schweiz bleibt dagegen offen, wann die Grundversicherung die Kosten übernimmt.






