RSV-Impfung: BAG vertagt Entscheid zur Kostenübernahme erneut

    Redaktion
    Redaktion

    Bern,

    Die Grundversicherung kommt weiterhin nicht für die RSV-Impfung auf – trotz Impfempfehlung durch das BAG.

    RSV Impfung
    Ein Patient erhält eine Impfung (Symbolbild). - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das BAG empfiehlt die RSV-Impfung neu auch Hochrisikopatienten ab 18 Jahren.
    • Die Kosten für die Impfung werden allerdings weiterhin nicht von der Grundversorgung der Krankenkasse übernommen.

    Für den Herbst 2026 hat das BAG die Empfehlungen für die RSV-Impfung überarbeitet und angepasst. Neu zählen auch Hochrisikopatienten ab 18 Jahren mit sehr hohem Risiko für eine schwere RSV-Erkrankung ausdrücklich zur Zielgruppe einer RSV-Impfung.

    Gleichzeitig hält das BAG fest, dass RSV-Impfungen für nicht-schwangere Erwachsene weiterhin nicht von der Grundversicherung vergütet werden.

    Sollte die RSV-Impfung durch die Krankenkasse übernommen werden?

    Hohe Anzahl an Hospitalisationen erwartet

    Beim Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) handelt es sich um ein ansteckendes Virus, das hauptsächlich in den kälteren Monaten zirkuliert. RSV befällt bei Betroffenen die Lunge und die Atemwege. Bei den meisten Menschen verläuft eine Infektion mild und verursacht erkältungsähnliche Beschwerden.

    RSV
    Die Immunisierung kann helfen, deutlich schwere Verläufe und Spitaleintritt zu reduzieren. - Nicolas Armer/dpa

    Nebst Babys und Kleinkindern weisen allerdings auch ältere Personen mit geschwächtem Immunsystem ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf auf.

    Wie das BAG festhält, verursache das RSV jeden Winter zwischen November und März eine hohe Anzahl an Erkrankungen, Hospitalisationen und teils auch Todesfälle.

    Keine Kostenübernahme für nicht-schwangere Erwachsene

    Bei der Finanzierung gibt es hingegen keine Fortschritte. Ein erster Antrag auf Kostenübernahme wurde 2025 abgelehnt.

    Trotz einer wiederholten Anpassung der Empfehlungen seit 2024 wird die Impfung gegen das RSV weiterhin nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

    Ein überarbeiteter Antrag führte im Frühjahr 2026 ebenfalls zu keinem Entscheid. Stattdessen verlangt das BAG weitere gesundheitsökonomische Analysen.

    Andere Länder gehen weiter

    Für Betroffene bedeutet dies, dass sie die empfohlene Impfung grundsätzlich weiterhin selbst bezahlen müssen.

    Im europäischen Vergleich kommen Schweizer Betroffene schlecht weg. Deutschland, Belgien, Polen und das Vereinigte Königreich haben für ältere Erwachsene bereits Erstattungsmodelle oder nationale Impfprogramme eingeführt. In der Schweiz bleibt dagegen offen, wann die Grundversicherung die Kosten übernimmt.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #2577 (nicht angemeldet)

    hauptsache die KK bezahlt sonst jeden Scheiss wie die Abnehmspritze etc Ah ja gestern meinte der Bundesrat, wir brauchen keine KK Regulierung da diese dies mit der Prämie schon gut genug lösen

    Weiterlesen

    Sargans Raupe
    59 Interaktionen
    Im Sarganserland
    Ausgerechnet Bananen
    18 Interaktionen
    Pflanzen-Wirbel

    MEHR AUS STADT BERN