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    Kanton Bern: Neue Regeln für führerlose Fahrzeuge ab 2027

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    Der Regierungsrat des Kantons Bern setzt die Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung per 1. Januar 2027 in Kraft. Sie regelt das automatisierte Fahren.

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    Gemeindehaus (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung verabschiedet und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft. Damit werden insbesondere die Zuständigkeiten im Bereich des automatisierten Fahrens festgelegt. Das Thema des Nebeneinanders von Wandern und Biken auf Fuss- und Wanderwegen wird hingegen aus der Vorlage herausgelöst und gemeinsam mit den betroffenen Fachkreisen vertieft.

    Mit der nun beschlossenen Teilrevision der Strassenverkehrsverordnung werden die Zuständigkeiten im Bereich des automatisierten Fahrens festgelegt. Die neuen Bestimmungen sind notwendig, damit der Kanton die zusätzlichen Aufgaben aus dem Bundesrecht zum automatisierten Fahren umsetzen kann.

    Klare Regeln für den Einsatz führerloser Fahrzeuge

    Die angepasste Verordnung sieht vor, dass das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt dafür zuständig ist, Gesuche um Genehmigung von Einsatzbereichen für führerlose Fahrzeuge zu prüfen und zu koordinieren. Ein Einsatzbereich beinhaltet eine klar definierte Fahrstrecke, auf der führerlose Fahrzeuge verkehren, wobei ein Mensch diese überwacht. Ein genehmigter Einsatzbereich ist zwingend notwendig, damit ein führerloses Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden kann.

    «Führerlose Taxis bieten gerade im ländlichen Raum eine grosse Chance für eine bessere Mobilität», ist Regierungsrat Philippe Müller überzeugt.

    Klärungsbedarf beim Nebeneinander von Wandern und Biken

    Die im Frühling 2026 von der Sicherheitsdirektion durchgeführte Konsultation zur Strassenverkehrsverordnung thematisierte auch das Nebeneinander von Wandern und Biken. Dabei geht es um die Frage, welche Fuss- und Wanderwege von Velofahrerinnen und Velofahrern mitgenutzt werden können. Die Haltungen dazu in der Konsultation waren kontrovers.

    Die umstrittene Bestimmung in der kantonalen Strassenverkehrsverordnung basiert auf Artikel 43 des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes. Die Bundesregelung stellt Nutzerinnen und Nutzer von Fuss- und Wanderwegen sowie die Behörden schon seit einigen Jahren vor Unklarheiten und Herausforderungen. «Tatsache ist, dass heute deutlich mehr Mountainbikerinnen und Mountainbiker auf Wanderwegen unterwegs sind als noch vor einigen Jahren – es braucht darum einerseits Rücksicht und andererseits möglichst klare Regeln», sagt Regierungsrat Philippe Müller.

    Partizipativer Prozess mit Fachkreisen

    Die Thematik des Nebeneinanders und wo nötig der Trennung von Wandern und Biken wurde aufgrund der kontroversen Haltungen in der Konsultation aus der Revisionsvorlage herausgelöst. Sie soll in der ersten Jahreshälfte 2027 zusammen mit den betroffenen Fachkreisen vertieft und ergebnisoffen analysiert werden. Der Regierungsrat wird sich zu einem späteren Zeitpunkt mit den Ergebnissen der Analyse befassen.

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