Fricktal

    Rheinfelden AG: Python ausgesetzt – Halter kassiert hohe Geldstrafe

    Simon Binz
    Simon Binz

    Fricktal,

    In Rheinfelden AG entdeckte eine Spaziergängerin im Frühling eine tote Königspython bei einer Grillstelle. Jetzt ist klar, wie das exotische Tier dorthin kam.

    Rheinfelden AG Schlange
    In Rheinfelden AG entdeckte eine Spaziergängerin im vergangenen Frühling eine tote Königspython. - Kantonspolizei Aargau

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein 55-jähriger Mann setzte eine Python beim Wald in Rheinfelden AG aus.
    • Der Halter hatte finanzielle Probleme und drohte, seine Wohnung zu verlieren.
    • Nun wurde er wegen Tierquälerei verurteilt – er muss eine hohe Geldstrafe bezahlen.

    Als eine Spaziergängerin im vergangenen Frühling bei einer Feuerstelle in Rheinfelden AG vorbeikam, entdeckte sie eine reglose Königspython. Ein nun veröffentlichter Strafbefehl zeigt, wie das exotische Tier dorthin gelangte. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

    Die Python gehörte demnach einem 55-jährigen Mann aus dem Fricktal. Er hatte sie von seinem Neffen übernommen und zunächst in einem Terrarium in seiner Wohnung gehalten.

    Doch dann setzten ihm finanzielle Schwierigkeiten zu. Plötzlich drohte sein Vermieter mit einer Kündigung. Der Mann beschloss deshalb, sich von dem Tier zu trennen.

    Notfalls offenbar auch auf grausame Art und Weise. Laut Strafbefehl hörte der Mann im Januar 2025 auf, die Schlange zu füttern. In der Hoffnung, sie würde verhungern.

    Im Wald bei Rheinfelden AG ausgesetzt

    Königspythons können jedoch monatelang ohne Nahrung auskommen. Als die geplante Aushungerung scheiterte, brachte der Mann die Schlange Ende März in den Wald zwischen Möhlin und Rheinfelden. Er packte sie in seinen Rucksack und setzte sie dort aus.

    Anfang April stiess dann die Spaziergängerin auf das Tier. Die Python war bereits tot, als die Polizei eintraf – auch Wärmelampenversuche blieben erfolglos.

    Hast du Angst vor Schlangen?

    Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Mann nun wegen Tierquälerei. Er erhält eine Busse von 1600 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe in gleicher Höhe. Zusätzlich muss er die Strafbefehlsgebühr von 2500 Franken bezahlen.

    Kommentare

    A.k

    Typisch im AG, passt

    User #6077 (nicht angemeldet)

    Jedesmal wenn ich in der ÖV fahre, befürchte ichg, Flöhe oder Läuse nach Hause zu btingen.

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