Rheinfelden AG: Python ausgesetzt – Halter kassiert hohe Geldstrafe

Simon Binz
Simon Binz

Fricktal,

In Rheinfelden AG entdeckte eine Spaziergängerin im Frühling eine tote Königspython bei einer Grillstelle. Jetzt ist klar, wie das exotische Tier dorthin kam.

Rheinfelden AG Schlange
In Rheinfelden AG entdeckte eine Spaziergängerin im vergangenen Frühling eine tote Königspython. - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 55-jähriger Mann setzte eine Python beim Wald in Rheinfelden AG aus.
  • Der Halter hatte finanzielle Probleme und drohte, seine Wohnung zu verlieren.
  • Nun wurde er wegen Tierquälerei verurteilt – er muss eine hohe Geldstrafe bezahlen.

Als eine Spaziergängerin im vergangenen Frühling bei einer Feuerstelle in Rheinfelden AG vorbeikam, entdeckte sie eine reglose Königspython. Ein nun veröffentlichter Strafbefehl zeigt, wie das exotische Tier dorthin gelangte. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

Die Python gehörte demnach einem 55-jährigen Mann aus dem Fricktal. Er hatte sie von seinem Neffen übernommen und zunächst in einem Terrarium in seiner Wohnung gehalten.

Doch dann setzten ihm finanzielle Schwierigkeiten zu. Plötzlich drohte sein Vermieter mit einer Kündigung. Der Mann beschloss deshalb, sich von dem Tier zu trennen.

Notfalls offenbar auch auf grausame Art und Weise. Laut Strafbefehl hörte der Mann im Januar 2025 auf, die Schlange zu füttern. In der Hoffnung, sie würde verhungern.

Im Wald bei Rheinfelden AG ausgesetzt

Königspythons können jedoch monatelang ohne Nahrung auskommen. Als die geplante Aushungerung scheiterte, brachte der Mann die Schlange Ende März in den Wald zwischen Möhlin und Rheinfelden. Er packte sie in seinen Rucksack und setzte sie dort aus.

Anfang April stiess dann die Spaziergängerin auf das Tier. Die Python war bereits tot, als die Polizei eintraf – auch Wärmelampenversuche blieben erfolglos.

Hast du Angst vor Schlangen?

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte den Mann nun wegen Tierquälerei. Er erhält eine Busse von 1600 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe in gleicher Höhe. Zusätzlich muss er die Strafbefehlsgebühr von 2500 Franken bezahlen.

Kommentare

User #4808 (nicht angemeldet)

Rentner Paul 1 . Man kann und darf ein Tier besitzen , aber dann bitte auch umsorgen . Die meisten Halter machen es perfekt , nur bei den exotischen Tieren habe ich so die Zweifel . Und auch die Fischchen in den Haus- Aquarien , meistens sind sie zu klein ausgelegt , da kann man sich streiten ob Sinn oder Unsinn . Jeder der ein Herz für Tiere hat weiss wie man umgeht und behandelt sie auch dementsprechend !

User #1530 (nicht angemeldet)

Sich von seinem Tier trennen. Ausgesetzt wäre das richtige Wort. Er hätte sie an einen Zoo geben können. Geldstrafe wenn er sonst schon nix hat, ist eh ein Witz.

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