Reformierte Kirche Zürich arbeitet Übergriffe durch Pfarrer auf
Die Reformierte Kirche des Kantons Zürich hat Meldungen zu sexuellen Übergriffen eines Pfarrers nicht korrekt untersucht. Die Vorfälle erlitten Frauen zwischen 1992 und 2006. Die Kirchenleitung habe ihre Verantwortung gegenüber den Frauen nicht ausreichend wahrgenommen.

Der Kirchenrat bitte die betroffenen Frauen aufrichtig um Entschuldigung, wie er am Montag mitteilte. Ein externes Gutachten habe gezeigt, dass mindestens zehn Frauen von sexuellen, körperlichen und seelischen Übergriffen eines Pfarrers betroffen waren.
Schon vor zwanzig Jahren hätten Meldungen von Übergriffen durch denselben Pfarrer zu einer internen Untersuchung geführt, heisst es weiter. «Der Beschuldigte kam damals der formellen Eröffnung einer Administrativuntersuchung zuvor und trat zurück», teilte der Kirchenrat mit. Die Untersuchung wurde daraufhin eingestellt.
Im vergangenen Jahr habe es aber weitere Meldungen über Übergriffe gegeben. Darum habe der Kirchenrat das Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses beurteilt die Einstellung der Untersuchung 2007 als rechtlich korrekt, da gegen Personen, die nicht mehr angestellt sind, kein Verfahren geführt werden kann.
Betroffene sollen sich melden
Gleichzeitig halte das Gutachten fest, dass die Kirchenleitung ihre Verantwortung gegenüber den betroffenen Frauen nicht ausreichend wahrgenommen habe. «Zwar wurden die betroffenen Frauen angehört und ihnen im Rahmen der Abklärungen Unterstützung angeboten. Es unterblieb jedoch ein offizieller Verfahrensabschluss, in dem die Erkenntnisse der Untersuchung dokumentiert und die festgestellten Übergriffe sowie der Machtmissbrauch gegenüber den Betroffenen anerkannt worden wären», schreibt der Kirchenrat.
In Zukunft sollen solche Fälle anders gehandhabt werden. Seit 2022 verfüge die Zürcher Landeskirche über ein umfassendes Schutzkonzept. «Die Landeskirche setzt alles daran, Grenzverletzungen und Übergriffe zu verhindern», heisst es. Betroffene sollen sich melden, ihre Erfahrungen würden sorgfältig aufgearbeitet. Interne und externe Fachpersonen stünden zur Verfügung.
«Insbesondere sieht sich der Kirchenrat in der Pflicht, aus den Erfahrungen Betroffener zu lernen und daraus Konsequenzen für sein eigenes Handeln zu ziehen. Er wird Erkenntnisse aus gemeldeten Fällen noch systematischer erfassen und auswerten», hält der Kirchenrat fest. Unter anderem schaltete die Kirche eine Informationsseite auf. Darauf erläutert sie etwa, wie die Landeskirche mit Meldungen von länger zurückliegenden Grenzverletzungen umgeht.






