Libanon, Frankreich, Deutschland und Luxemburg erhalten im Fall der veruntreuten Gelder durch den Gouverneur der Zentralbank von Libanon Rechtshilfe durch die Schweiz. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde einer Firma des Gouverneurs abgewiesen.
Riad Salameh
Zentralbankgouverneur Riad Salameh spricht während eines Interviews mit der «Associated Press» in seinem Büro in der libanesischen Zentralbank in Beirut, Libanon. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtshilfe-Gesuche stehen im Zusammenhang mit der Untersuchung zur Veruntreuung von über 300 Millionen Dollar.

Die vier Länder stellten ihre Gesuche zwischen Februar 2021 und Juni 2022. Sie ersuchten um Bankunterlagen zu einem Konto der besagten Firma, deren wirtschaftlicher Berechtigter Riad Salameh ist.

Wie aus den vier am Montag veröffentlichten Entscheiden hervor geht, wird wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, ungerechtfertigter Bereicherung und Steuerhinterziehung ermittelt. Salameh wird beschuldigt, ab 2002 über 300 Millionen Dollar über eine Firma seines Bruders abgezweigt zu haben. Die Gelder wurden auf verschiedene Bankkonten in der Schweiz und anderen Ländern überwiesen.

Die Beschwerdekammer kommt in den Entscheiden zum Schluss, dass die Rechtshilfe verhältnismässig ist. Die Beschlüsse sind jedoch noch nicht rechtskräftig und können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Vor rund einem Monat hatte das Bundesgericht ein Gesuch abgewiesen, in dem die Aufhebung von in der Schweiz gesperrten Geldern im gleichen Fall gefordert worden war. Es hatte sich dabei um Guthaben von Salameh bei der Bank Julius Bär gehandelt.

(Beschlüsse RR.2022.167, 185, 186 und 187 vom 5.4.2023)

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