Rausstellen verboten! Laden-Zoff in Berner Altstadt
Zoff in der Herrengasse! Auf dem Trottoir ausstellen geht nicht mehr – nun gelten strenge Einschränkungen. Ladenbesitzer können darüber nur den Kopf schütteln.

Das Wichtigste in Kürze
- In Berns Altstadt ist Warenausstellung auf dem Trottoir nur noch eingeschränkt erlaubt.
- Das sorgt bei den Ladenbesitzern in der Herrengasse für grossen Frust und Unverständnis.
- Die Stadt Bern verteidigt die Massnahmen und verweist auf zahlreiche Beschwerden.
Die Ladenbesitzer in der Berner Herrengasse sind frustriert!
In der Altstadt ist es nämlich nicht mehr erlaubt, Waren, Kartenständer oder Schaufensterpuppen auf dem Trottoir zu platzieren. Oder zumindest nur noch bedingt.
Gerade für Besitzer kleinerer Geschäfte ist diese Regelung ein harter Schlag.
Eine Ladenbesitzerin ist besonders hässig: Silvia Bieri, Inhaberin eines Nähateliers.
Seit 15 Jahren führt sie ihr Lädeli mitten in der Herrengasse. Und ihre Schaufensterpuppe stand nach eigenen Angaben «schon seit jeher auf dem Trottoir». Jetzt ist damit Schluss. Oder zumindest offiziell.
Das Reglement ist nicht neu, die Umsetzung aber schon. Erst im Februar dieses Jahres wurden die Ladenbesitzer von der Stadt mit Zetteln über die Änderungen informiert. Inzwischen laufen erste Kontrollen.
Puppe «darf nicht mehr hier stehen»
Bieris Reaktion ist unmissverständlich: Sie stellt die Puppe trotzdem wieder raus – mit einem Zettel: «Der Stadtrat hat beschlossen, dass ich nicht mehr hier stehen darf!»
Sie betont: «Trotz der Puppe bleiben gut anderthalb Meter zum Durchlaufen.»
Für Bieri ist die Situation ein klarer Schlag fürs Geschäft: «Das ist schlicht gehaltsschädigend.» Denn eines sei für den Detailhandel entscheidend: Aufmerksamkeit. «Die Leute bleiben nur stehen, wenn etwas ausgestellt ist.» Gerade für kleine Läden sei das Verbot fatal.
Jetzt wirke die Strasse plötzlich wie ausgestorben, meint Bieri: «Es sieht aus, als wären die Geschäfte geschlossen – obwohl sie offen sind.»
Herrengasse ist hässig
Auch die Buchhandlung Weyermann an der Herrengasse ist verärgert. Sprecherin Patricia Bürgin erklärt gegenüber Nau.ch, man dürfe wegen der neuen Regeln keine rollbaren Kartenständer mehr draussen platzieren. «Ausschliesslich auf der kleinen Mauer können wir ausstellen.»
Die rollbaren Kartenständer seien jedoch zentral gewesen, um Kundschaft ins Geschäft zu locken – mit spürbaren Folgen im Umsatz.

Besonders bitter: «Die Unmöglichkeit, unsere Kartenständer platzieren zu dürfen, zeigt sich direkt und unmittelbar beim Abverkauf der Postkarten.»
Trotz des Frusts habe man Verständnis für den Grundgedanken der Regelung, sagt Bürgin. Doch die Umsetzung sei zu starr: «Es ist wichtig, dass die Altstadt für alle zugänglich ist. Die Massnahmen sind allerdings sehr streng.»
«Unverständlich»
«Unverständlich» ist für sie auch die Ungleichbehandlung gegenüber der Gastronomie, die Aussenflächen gegen Bezahlung nutzen kann. «Diese Variante gibt es für Ladengeschäfte nicht», so Bürgin.
Die Forderung der Buchhandlung: Mehr Augenmass. «Die Auflagen sollten bitte nochmals überarbeitet und angepasst werden.»
Auch die Sorge um die Innenstadt wächst: Ohne sichtbare Auslagen würden die Lauben und Gassen an Leben verlieren. «Gerade kleine Geschäfte sind darauf angewiesen, dass sie sichtbar sind.»
«Hat sich kein Mensch beschwert»
Auch Reklamationen seien ihr nicht bekannt: «In der Vergangenheit hat sich kein Mensch bei uns beschwert, dass es wegen der Warenauslagen kein Durchkommen gibt.»
Die Stadt Bern hingegen verteidigt die Regeln. Laut Marc Heeb, Leiter Polizeiinspektorat Bern, habe es über Jahre zahlreiche Reklamationen gegeben. Etwa von Menschen mit Beeinträchtigungen, älteren Personen und Familien mit Kinderwagen.
Und das Reglement sei auch nicht neu – nur die Umsetzung: «Das Vollzugskonzept Geschäftsauslagen wurde vom Gemeinderat im Jahr 2018 beschlossen, im Jahr 2024 den Medien präsentiert und auf 1. Januar 2025 sind die Regeln in Kraft getreten.»
Heeb erklärt gegenüber Nau.ch: «Die Stadt hatte über Jahre viele Reklamationen betreffend den Wildwuchs von Warenauslagen und Reklamevorrichtungen.»
Oft seien diese ohne Bewilligung aufgestellt worden – und ohne Gebühren, so Heeb.
Medienmitteilung von 2024 hält alles fest
Konkret gilt gemäss Mitteilung vom Jahr 2024: Wer im Erdgeschoss mit Schaufenster präsent ist, hat keinen Anspruch mehr auf Warenauslagen im Aussenraum. In den Lauben sind nur noch stark begrenzte Ausstellungen erlaubt, mit mindestens 1,5 Metern Durchgangsbreite.
Und: Wer sich nicht daran hält, riskiert nach Verwarnung auch Bussen, so Heeb: «Sollte ein Betrieb nach mehrmaligem Vorsprechen und einer schriftlichen Verwarnung sich nicht an die Regeln halten, können Anzeigen erstellt werden.»
Gastro mit Sonderregeln
Für die Gastro gelten andere Regeln, so Heeb: «Gastrobetriebe haben die Möglichkeit mittels aufwendigen Baugesuchen Tische und Stühle im Aussenbereich baubewilligen zu lassen.»
Die Umsetzung des Reglements erfolge nun schrittweise, erklärt Heeb: «Der Vollzug hat in der oberen und unteren Altstadt begonnen. Die Aussenquartiere werden später umgesetzt.»












