Ein Zoff um einen möglicherweise rassistischen Namen beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht. Ein mexikanischer Konzern will die Marke «Bimbo QSR» anmelden.
Bimbo
Ihr Name sorgt für Stunk: die Bäckerei Bimbo. - X / @Grupo_Bimbo

Das Wichtigste in Kürze

  • Die mexikanische Bäckerei Bimbo will ihre Marke «Bimbo QSR» registrieren lassen.
  • Das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum lehnt dieses Begehren jedoch ab.
  • Umstritten: Der Begriff gilt auf Deutsch als rassistisch, in anderen Sprachen aber nicht.
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Das Wort Bimbo ist bereits seit einiger Zeit umstritten. Im Italienischen bedeutet der Begriff einfach «kleiner Junge» – er ist also ganz harmlos. Auf Deutsch meint man damit jedoch eher Personen mit dunkler Hautfarbe, das Wort gilt als abwertend.

Nun beschäftigt sich sogar das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen mit dem Begriff, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Denn ein mexikanischer Bäckereikonzern will den Markennamen «Bimbo QSR» registrieren lassen.

Mexikanische Firma nach Spiel und Disney-Film benannt

Das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum will jedoch nichts davon wissen. Es verweigert der Firma die internationale Registrierung. Der Vorwurf: Der Name verstosse gegen die guten Sitten. Der Konzern wehrte sich mit einer Beschwerde gegen die Verweigerung.

Bimbo
Die Bäckerei Bimbo will in die Schweiz expandieren und die Marke «Bimbo QSR» anmelden.
Bundeshaus
Das Vorhaben hat hierzulande aber einen schweren Stand.
Bundesverwaltungsgericht
Die Schweiz verweigert die Anerkennung der Marke. Der Fall landet vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Bimbo QSR ist die Fast-Food-Sparte der Grupo Bimbo. Deren Name hat indes nichts mit dem abwertenden Wort zu tun. Wie der Konzern auf seiner Seite schreibt, ist er stattdessen eine Kombination der beiden Wörter «Bingo» und «Bambi». Ersteres bezieht sich auf das beliebte Spiel, letzteres auf den Disney-Film.

Das Wort Bimbo sorgt in jedem Fall immer wieder für Diskussionen. Anwältin Simone Brauchbar sagt denn auch gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: «Es überrascht mich nicht, dass der Fall an das Bundesverwaltungsgericht gelangt.»

Andere Marken dürfen Bimbo heissen

Brisant ist insbesondere die Sprachenfrage, denn das Institut berücksichtigt bei seiner Beurteilung jeweils die Landessprachen und Englisch.

Brauchbar erklärt: «Grundsätzlich reicht es rechtlich, wenn eine Marke in einer Sprache gegen die guten Sitten verstösst, um vom IGE zurückgewiesen zu werden.» Allerdings sei es immer ein Ermessensentscheid.

Finden Sie das Wort Bimbo problematisch?

Wie gesagt, ist der Begriff auf Italienisch unproblematisch. Auf Englisch oder Französisch ist Bimbo derweil eher sexistisch als rassistisch. Das Wort bezeichnet eine Frau, die nicht intelligent, aber attraktiv ist.

Auffällig ist auch, dass bereits mehrere Unternehmen eine ähnliche Marke eintragen konnten. Beispiele sind der Spielplatzhersteller Bimbo und der Babynahrungshersteller Bimbosan. Und besonders kurios: Gegen die 2006 registrierte Marke Bimbo der Grupo Bimbo selbst hatte die Schweiz nichts einzuwenden.

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