Raser vom Gotthard muss nicht hinter Gitter

Stéphanie Hofer
Stéphanie Hofer, DPA

Uri,

Ein Deutscher war im Sommer 2014 mit seinem getunten BMW Z4 über die Schweizer Autobahn gebrettert, im Gotthardtunnel erreichte er über 200 km/h. Nun hat das Stuttgarter Landgericht entschieden: Der Mann muss seine Strafe – 30 Monate Haft, davon zwölf Monate unbedingt – nicht absitzen.

Mit über 200 km/h bretterte der Raser durch den Gotthardtunnel.
Mit über 200 km/h bretterte der Raser durch den Gotthardtunnel. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Deutscher war im Sommer 2014 mit über 200 km/h durch den Gotthardtunnel gerast.
  • Das Stuttgarter Landgericht hat nun entschieden: Er muss die Strafe nicht absitzen.

Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern hatte ein «Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe» nach Baden-Württemberg übermittelt.

Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel habe er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, sagten die Ankläger damals.

Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreist, droht ihm nun keine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Angaben des Landgerichts noch bis Donnerstag (22.3.) Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Bisher sei das aber nicht geschehen.

Der in der Schweiz verurteilte «Gotthard-Raser» muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Deutschland nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoss in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei, für die man nicht ins Gefängnis müsse.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #6375 (nicht angemeldet)

Verrückt!! Da gefährdet einer andere Menschen, fahrlässig und muss für so etwas nicht ins Gefängnis. EU Richter verhindern das mit einem Argument, dass man nicht versteht. Er wusste bei einem Unfall gibt es Tote also versuchter Mord. Sein Vergehen passierte in der Schweiz, also ist doch Schweizer Recht gültig oder verstehe ich Gesetzgebung falsch?

User #5429 (nicht angemeldet)

Das droht uns, wenn wir uns der EU ausliefern

Weiterlesen

Gotthard-Basistunnel Pro Bahn
SBB zieht Bilanz
2 Interaktionen
Bözbergtunnel-Durchstich

MEHR AUS URI

Gotthard
10 Interaktionen
Vor Gotthard
Seedorf UR
13 Interaktionen
Seedorf UR
Lehrerin
5 Interaktionen
Uri
21 Interaktionen
Spiringen UR