In Thurgau konnte erstmals ein rechtswirksames Urteil durch den Einsatz von Drohnen gefällt werden. Ein Verkehrsraser wurde dank der Aufnahmen entlarvt.
Motorrad Raser Schweiz
Mit 213 Stundenkilometern raste der Mann ausserorts herum und machte «Wheelies». - Symbolbild keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann fährt mit 213 Stundenkilometern auf dem Töff und begeht Verkehrsdelikte.
  • Der Einsatz von Drohnen ermöglicht ein rechtswirksames Urteil.
  • Nau.ch hat bei anderen Kantonen nachgefragt, ob sie ebenfalls Drohnen einsetzen.
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Dieses Urteil könnte in der Schweiz von grosser Bedeutung sein: Richterin Anja Scholz vom Bezirksgericht Frauenfeld hat letzte Woche den Einsatz von Drohnen bei einer Verkehrskontrolle der Polizei bewilligt. So konnte ein Motorradfahrer, der mit 213 Stundenkilometern unterwegs war, erwischt werden.

Motorrad Raser Drohnen
Zustände wie die rasant vorbeiziehenden Mittelstreifen in den Drohnenaufnahmen unterstützen beim Urteil. (Symbolbild)
Motorrad Raser Schild
Auch das Verhältnis zu Strassenschildern und Autos untermauert die Beweislage. (Symbolbild)
Drohne Einsatz Richturteil
Mit solchen Drohnen konnte die Polizei das Fahrverhalten des Täters dokumentieren. (Symbolbild)
Drohne Berechnung Rasen
Mithilfe einer Weg-Zeit-Berechnung konnte man das Material der Drohne verwerten und eine eindeutige Geschwindigkeit berechnen. (Symbolbild)
Massenkarambolage Drohne Schweiz
Üblicherweise werden Drohnen im Verkehr nur bei Unfällen oder Massenkarambolagen eingesetzt. (Symbolbild)

Es handelt sich hierzulande um eine Premiere. Erstmals hat die Polizei rechtens eine Drohne zur Beweisführung in einem Verkehrsdelikt eingesetzt, wie das «Tagblatt» berichtet.

Töfffahrer machte auch noch Wheelies

Die Staatsanwaltschaft forderte eine 18-monatige Freiheitsstrafe für den Motorradmechaniker, der mit 213 Stundenkilometern ausserorts eine «Probefahrt» machte. Dies wegen schwerwiegender Verletzungen der Verkehrsregeln.

Seine riskanten Manöver, wie das Durchführen eines «Wheelies» (Fahren auf dem Hinterrad), brachten ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Er sollte ausserdem eine Geldstrafe von 2200 Franken zahlen. Dazu kommen noch Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von 4840 Franken und Anwaltskosten von über 8200 Franken.

Finden Sie es sinnvoll, dass die Polizei Drohnen zur Überführung von Rasern einsetzt?

Dass Drohnen bei Verkehrsdelikten ihren Einsatz finden, ist unüblich. Die Verteidigung monierte eine Unzulässigkeit des Drohnenmaterials bei der Beweisführung. Drohnen sind weder geeicht noch auf Geschwindigkeitsmessungen optimiert.

Doch die Staatsanwaltschaft schlug dies schnell ab. Das Drohnenmaterial sei nicht zur Geschwindigkeitsmessung, sondern zur Dokumentation von strafrechtlich relevantem Fehlverhalten da. Die Geschwindigkeit wurde mittels einer Weg-Zeit-Berechnung bestimmt und machte das Drohnenmaterial rechtens.

Andere Polizeien verzichten auf Drohnen

Der Kanton Thurgau nimmt so in der Schweiz eine Vorreiterrolle ein. Doch setzen andere Polizisten in der Schweiz in solchen Fällen nicht ebenfalls Drohnen ein?

Die Kantonspolizei Zürich winkt ab. Gegenüber Nau.ch heisst es: «Nein. Drohnen sind vorhanden, werden aber anderweitig eingesetzt.»

Drohne
Drohne. (Symbolbild) - keystone

Auch in Luzern finden Drohnen nur in anderen Fällen Anwendung: «Wir setzen unsere modernen Drohnen zum Beispiel bei Unfällen oder Massenkarambolagen ein», sagt ein Pressesprecher. Er führt aus: «Bei Karambolagen helfen uns die Drohnen, Pläne für die Einsatzfahrzeuge zu zeichnen.»

Bern hat bisher ebenfalls keine Drohnen zur Feststellung von Verkehrsdelikten eingesetzt. Nur zur Dokumentation und Auswertung von Verkehrsunfällen werden sie gebraucht. Auch die Kantonspolizeien von Aargau, Schwyz und St.Gallen geben ähnliche Antworten.

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