Vor Bezirksgericht Zürich müssen sich ein 42-jähriger Vater und seine 41-jährige Ehefrau verantworten. Sie sollen laut Anklage die leibliche Tochter des Mannes jahrelang psychisch und physisch misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft will beide für lange Zeit ins Gefängnis schicken.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die zuständige Staatsanwältin forderte an der Verhandlung am Donnerstag eine sechsjährige Freiheitsstrafe für den Vater.

Er sei der schweren Körperverletzung und der Freiheitsberaubung schuldig zu sprechen. Zudem soll der 42-jährige Deutsche für zehn Jahre des Landes verwiesen werden.

Seine 41-jährige Schweizer Partnerin, die Stiefmutter des misshandelten Mädchens, soll gemäss den Anträgen der Staatsanwältin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt werden. Auch sie soll sich der schweren Körperverletzung und Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben.

Der 42-jähriger Mann gab vor Gericht am Donnerstagmorgen einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten zu. «Ich verabscheue, was ich gemacht habe», sagte er. Einige Vorwürfe bestritt er hingegen, oder stellte sie anders dar, als sie in der Anklageschrift geschildert werden.

Als Grund für die Misshandlungen machte er Überforderung geltend. Er sei mit seiner Tochter einfach nicht mehr zurechtgekommen.

Die Misshandlungen begannen 2011, als der Vater das alleinige Sorgerecht für die Tochter übernahm und mit seiner neuen Frau und deren Tochter aus erster Ehe sowie einem gemeinsamen, dritten Kind zusammenzog.

Auf die ersten Ohrfeigen folgten bald weitere körperliche Strafen und seelische Misshandlungen. Laut Anklage hat sich er Vater auch immer stärker von seiner Tochter abgewendet. Weil er sie schliesslich nicht mehr habe sehen wollen, musste sie die meiste Zeit in ihrem Zimmer verbringen, wenn er zuhause war.

Als das Mädchen langsam in die Pubertät kam, duschten Vater und Stiefmutter es fast täglich kalt und siedend heiss ab. Dabei fesselten sie es mit Klebeband und schubsten es herum, so dass es stolperte. Vater und Stiefmutter hätten es dann ausgelacht.

Der Vater gab zu, dass Mädchen abgeduscht zu haben - dies sei aber nur ungefähr fünf Mal vorgekommen und er habe nie absichtlich das Wasser zu heiss eingestellt.

Zu den schwerwiegendsten Vorwürfen gehört, dass der 42-Jährige seiner Tochter bei den Dusch-Vorfällen mehrmals Entkalker über den Kopf geleert haben soll. Die oberste Hautschicht auf einer Gesichtshälfte wurde dadurch weggeätzt. In der Kopfhaut klaffte ein Loch so gross wie ein Fünfliber. Der Vater gab zu, dies getan zu haben.

Gemäss Anklageschrift war die Stiefmutter selber auch Täterin: Teilweise spornte die Schweizerin ihren Mann zu den Misshandlungen an und machte selber mit.

«Ich habe ihr schreckliche Dinge angetan», sagte sie bei ihrer Befragung. Wir ihr Partner begründete sie die Taten mit Überforderung.

In der Schule fing die Tochter an, sich absichtlich seltsam zu verhalten. Irgendjemand sollte auf ihre Not aufmerksam werden, ohne dass sie selber etwas sagen müsste. So wühlte sie etwa im Abfall nach Essen, wie es in der Anklage heisst.

Allerdings schritten die Behörden erst nach acht Jahren ein, in Zürich, weshalb der Fall auch dort vor Gericht kam. Weshalb das Kind in den Jahren zuvor sich selbst überlassen war, obwohl es immer wieder mit blauen Flecken zur Schule ging, geht aus der Anklageschrift nicht hervor.

Erschwerend dürfte gewesen sein, dass die Familie innerhalb von acht Jahren acht Mal umzog und dabei in sechs verschiedenen Kantonen wohnte.

Die Tochter leidet heute unter depressiven Episoden und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie nimmt nicht an der Gerichtsverhandlung teil.

Die Verhandlung wird am Donnerstagnachmittag mit den Plädoyers der Verteidiger der Beschuldigten fortgeführt.

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